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27. Januar 2008 23:34 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich wohne im Ausland und moechte ein nachrichtenportal eroeffnen, das Portal soll in Deutschland sein, also ein Deutsches Portal. ich habe keine Firma und moechte gerne Banner in rechnung stellen. Ist es moeglich ueberhaupt etwas in Rechnung zu stellen obwohl ich in diesem Land (ausland) keine firma habe oder pruefen Sie das nicht.
Also praktisch alles in Deutschland, also Hosting domain usw. nur das ich selber im ausland wohne. Und ich weiss nicht ob ich eine firma haben muss.

danke fuer die antworten

28. Januar 2008 | 01:21

Antwort

von


(137)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.

Ihre Frage berührt zwei unterschiedliche Problemfelder. Zum einen geht es bei Ihrem Vorhaben um die Verantwortlichkeit des Seitenbetreibers. Zum anderen wird die Frage aufgeworfen, wo der Firmensitz liegt.

Die Verantwortlichkeit liegt beim sog. admin-c und dieser muss seinen Sitz in Deutschland haben. Der admin-c ist dann der Ansprechpartner und rechtlich Verantwortliche. (Für potentielle Kunden würde auch deutsches Recht gelten, sofern sie in ihrer Sprache beworben werden.)

Was hingegen den Firmensitz angeht, so kann dieser durchaus im Ausland liegen. Sie müssen hierfür kein Gewerbe in Deutschland anmelden.
Damit wäre aber noch nicht die Frage einer Versteuerung der Einnahmen durch die Banner geklärt. Diese richtet sich bei der Erbringen von Leistungen im Bereich Online-Werbung nach dem Ort des Leistungsempfängers (daher auch keine Notwendigkeit eines deutschen Gewerbes). Im EU-Bereich wird die Besteuerung nach einer europäischen Verordnung geregelt. Im nicht-EU-Ausland richtet sich die Besteuerung nach den Gesetzen des jeweiligen Landes.

Grundsätzlich hat Ihre Frage daher zum großen Teil einen steuerrechtlichen Aspekt. Um diesen abschließend zu klären, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden oder alternativ eine Frage mit entsprechendem Inhalt auf der Seite www.frag-einen-steuerberater.de einstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Portal.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2008 | 01:46

ich bin ein Deutscher Staatsbuerger wohne aber in einem NICH EU ausland. und ich habe auch keine firma, weder in D noch im Land X. ich weiss nicht ob ich fuer ein Deutsches Portal eine Firma im Land X haben muss weil ich ja auch hier wohne oder muss ich ein gewerbe in D melden. weil im endeffekt hat es ja nichts mit D zu tun. Weil nur die Seite ist ein Deutsches Protal mehr nicht. und wenn ich ein Banner in rechnung stellen will dann ist es doch egal ib ich im aus land oder Bin, denken Sie nicht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2008 | 13:26

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten darf:

Wie schon in meiner Antwort ausgeführt, benötigen Sie keine Firma in Deutschland. Aber der admin-c muss in Deutschland sitzen und ist rechtlich für die Inhalte der Seite verantwortlich. Dies ist aber unabhängig von einer Firma.

Die Frage, ob Sie ein Gewerbe bzw. eine Firma in Ihrem Land haben müssen, um Rechnungen stellen zu können, hängt von dem jeweiligen Land ab und kann an dieser Stelle naturgemäß nicht beantwortet werden.
Sofern Ihr Land kein Gewerbe bzw. eine Firma voraussetzt, um Rechnungen stellen zu können, müssen Sie auch nichts weiter tun.
Die Frage der Mehrwertsteuer ist bei Online-Werbung vom Sitz des Leistungsempfängers abhängig, nicht von Ihrem Wohnsitz. Die Frage der Versteuerung der Einnahmen hingegen ist wiederum von Ihrem Wohnsitz abhängig. Zur Klärung der Details müssen Sie sich an einen Steuerberater wenden, da dies keine rechtliche Frage ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit abschließend beantworten und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt

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