Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Die Vergleichsverhandlungen werden mit Ihrer Hausbank geführt, wobei die Kfw im Verhältnis zu Ihrer Hausbank einem solchem Vergleich ebenfalls zustimmen muss. Insoweit kann die Forderungen nach einem höheren Vergleichsbetrag auch von der Kfw gefordert werden.
2. Der realistische Vorschlag für eine Vergleichszahlung richtet sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Können Sie nicht mehr als etwa 10 % der Forderungssumme aufbringen, wäre dieser Vorschlag realistisch. Eine pauschale Einstufung ob 20 % oder 50 % realistisch sind, ist daher nicht möglich.
3. Da Sie bereits einen Einmalbetrag von EUR 4500,- angeboten haben, sollten Sie angelehnt an ein Privatinsolvenzverfahren weiterhin monatliche Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum anbieten. So würde sich der Vergleichsbetrag auf 20 % erhöhen, wenn Sie monatlich EUR 150,- an Ihre Hausbank über einen Zeitraum von 30 Monaten abführen. Bei einer Laufzeit von 60 Monaten wären es nahezu 30%, eine Verzinsung hierbei außen vor gelassen.
Ich denke, dass sich Ihre Hausbank und die Kfw ein Vergleichsangebot in dieser Richtung vorstellt.
4. Weiterhin wäre anzubieten, jährlich einen aktuellen Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben, damit die Bank nachvollziehen kann, dass sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht derart verbessert haben, dass der Forderungsbetrag doch noch zurückgezahlt werden könnte. Dies kann auf Vordrucken der Hausbank erfolgen.
5. Insgesamt erwartet die Bank, soweit Sie nicht einen höheren Vergleichsbetrag anbieten können, Ihre Bemühungen über einen längeren Zeitraum die Forderung so weit als möglich zurückzuführen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein hilfreiche Einschätzung bieten.
Mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Tel: 06032/5074509
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E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Sehr geehrter Herr Schroeter,
vielen Dank fuer Ihre Ausfuehrungen. Aufgrund der Umstaende sind einige der aufgezeigten Optionen nicht machbar fuer mich.
Da ich hier eine neue Selbstaendigkeit gestartet habe, die mich noch nicht ernaehrt, bereitet mir eine Zusagen von monatlichen Zahlungen genausoviel Probleme. Daher kommt Nr.3 nicht in Frage.
Wie gesagt, koennte ich der Bank ca. 1500 Euro mehr anbieten fuer die Einmalzahlung. Wie kann ich denen klar machen, dass einfach nicht mehr zu holen ist und auch nichts in naher Zukunft zu erwarten ist, da sie mir ja was zum Leben lassen muessen (derzeit zahlt mein Partner alles....). Ich moechte mit einer Einmalzahlung und Restschuldbefreiung so schnell wie moeglich die ganze Angelegenheit hinter mir lassen (und keine Nr 4 praktizieren muessen). Ich hab nen Fehler gemacht mit dem Business, dabei nicht nur das Geld der Bank verloren sondern auch viel eigenes, da ich viel zu lange versucht habe, das Business zum Laufen zu bringen. Ich hab genug geblutet. Ich hab vor fast einem Jahr die Bank gefragt, wie sie einem Vergleich gegenuebersteht - Im September!!! kam die Kreditkuendigung - und meine Schulden sind mit den Zinsen kraeftig weiter gewachsen. Meine Gesundheit leidet seit Langem unter der Situation - ich muss das JETZT KOMPLETT hinter mich bringen.
Unter http://www.tintemann.de/html/insolvenz_ausland.html las ich, dass Insolvenz in Dtl. eh nicht in Frage kommt, da ich dort keinen Wohnsitz mehr habe (Post geht an meine Eltern) sondern im Nicht-Europaeischen Ausland lebe. Wie kann die Bank mich hier mit den ahgedrohten gerichtlichen Schritten ueberhaupt verfolgen?
Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Ratsuchende,
um der Bank zu dokumentieren, dass Ihr Vergleich mit einem Einmalbetrag das maximal Mögliche darstellt, könnten Sie zur Untermauerung eine notarielle eidesstattliche Erklärung abgeben. In dieser geben Sie Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse. Dann sollten auch für die finanzierenden Banken klar sein, dass Sie mehr nicht leisten können.
Die betreffenden Banken können auch im Ausland einen Titel erwirken, in dem Sie gerichtliche Schritte einleiten und auf ein Urteil hinwirken. Zumeist schrecken aber die hohen Kosten hierfür ab, so dass häufig erst ab einem hohen fünfstelligen Betrag eine gerichtliche Durchsetzung im Ausland erwogen wird, insbesondere wenn es kein EU-Mitgliedsstaat ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße