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Auto verschenkt, wird nicht umgemeldet

23. Februar 2011 20:42 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

mein Vater besass ein sehr altes Auto, mit dem seit Jahren nur noch meine Mutter gefahren ist, weil mein Vater ein Pflegefall ist. Im September letzten Jahres hat meine Schwester mit Einverständnis meiner Eltern das Auto an einen Angestellten ihres Betriebes verschenkt. Ich kenne diesen Mann nicht, habe ihn nur einmal von Weitem gesehen. Er arbeitet heute auch nicht mehr im Betrieb meiner Schwester.

Normalerweise regle ich alle Angelegenheiten meiner Eltern, da ich eine Generalvollmacht habe. Nur in diesem Fall leider nicht. Ich kam damals nicht dazu, das Auto erst abzumelden, wurde von meiner Schwester bedrängt.

Das Auto wurde bis heute nicht umgemeldet. Der jetzige Besitzer ist, wie ich unterdessen herausgefunden habe, polizeilich sehr gut bekannt, ebenso seine übrige Familie.

Ich habe die Sache mit der Zulassungsstelle aufgenommen. Irgendwann wurde der Wagen zwangsentstempelt. Aber abgemeldet ist er immer noch nicht, da auch nach mehrmaligen Aufforderungen der KFZ Stelle die Papiere nicht beigeschafft wurden. Der Typ rührt sich einfach nicht.

Mit der Polizei habe ich auch telefoniert. Aber ausser Zwangsentstempeln hat sich nichts getan.

Scheinbar wurde der junge Mann vor einiger Zeit angetrunken und ohne Führerschein angehalten. Ob das Auto beschlagnahmt wurde, weiss ich nicht. Ich weiss weder, wo sich der Mann aufhält, noch wo sich das Auto befindet.

Die KFZ Stelle wartet einfach ab. Ich habe schon mehrfach nachgefragt, ob es denn nicht eine Möglichkeit gebe, das Auto zwangsweise und ohne Papiere abzumelden. Bekomme aber keine Antwort.

Die Versicherung konnte ich mitlerweile künden (per 1.1.2011). Aber ich vermute, dass bald eine Steuerrechnung kommen wird.

Gibt es denn gar keine Möglichkeit, das Auto abzumelden? Es kann doch auch jemand die Papiere verlieren. Da muss es doch sicher irgendeinen Weg geben.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüssen,
EB

23. Februar 2011 | 21:33

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Der einfachste Weg ist, den Wagen unter Vorlage der Generalvollmacht abzumelden. Da der Wagen nicht umgemeldet wurde, ist er noch auf den Namen Ihres Vaters angemeldet. Für diesen sind Sie generalbevollmächtigt. Wenn die Zulassungsstelle Sie nach den Papieren fragt, teilen Sie einfach mit, dass Sie die Papiere nicht mehr in Ihrem Besitz haben.

Allerdings ist das die brutale Methode. Einfacher wäre es, den Käufer auf Vornahme der Ummeldung zu verklagen.

Wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid übersendet, können Sie die Steuer von dem Käufer im Wege der Schadensersatzklage ersetzt verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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