Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der einfachste Weg ist, den Wagen unter Vorlage der Generalvollmacht abzumelden. Da der Wagen nicht umgemeldet wurde, ist er noch auf den Namen Ihres Vaters angemeldet. Für diesen sind Sie generalbevollmächtigt. Wenn die Zulassungsstelle Sie nach den Papieren fragt, teilen Sie einfach mit, dass Sie die Papiere nicht mehr in Ihrem Besitz haben.
Allerdings ist das die brutale Methode. Einfacher wäre es, den Käufer auf Vornahme der Ummeldung zu verklagen.
Wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid übersendet, können Sie die Steuer von dem Käufer im Wege der Schadensersatzklage ersetzt verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
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