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Auto Sicherungsübereignung

| 28. August 2012 18:49 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Hallo,

Mein Mann hat mir zum Geburtstag ein Auto gekauft, im Kaufvertrag und Fahrzeugbrief steht mein Name. Ich habe auch die Zulassung. Jetzt haben wir uns gestritten und er hat das Auto irgendwo versteckt. Ich habe bei der Polizei ein Verdacht auf Diebstal gemeldet und gesagt das ich meinen mann vergächtige. Den zweiten Schlüssel und Papiere hat er ebenfalls versteckt. Jetzt meint er dass er vor dem Kauf sich schlau gemacht hat,weil er nicht wollte mir ein Auto einfach so zu schenken, und sich abgesicher hat und zwar, es existiert wohl eine Sicherungsübereignung an eine Firma im Ausland, die Papiere, die das belegen, hat er nicht, meint aber dass er sie anfordern kann. Ich wusste davon nichts. Und zu mir meint er, dass ich die Klage zurückziehen soll, sonst mache ich mich selber strafbar wegen der Vortäuschung einer Straftat, weil das Auto mir eigentlich gar nicht gehört. Ich denke aber, dass wenn er jetzt absichtlich damit ein Autounfall baut, dann sitze ich als "Eigentümerin auf dem Papier" auf den Kosten fest.

Meine Frage ist: was soll ich verstehen unter Sicherungsübereignung und ob ich als Käufer das wissen muss oder ob es irgendwo im Fahrzeugbrief vermerkt ist? Hat die Anzeige meinerseits tatsächlich solche konsequenzen wie oben Beschrieben? Kann mein Mann das Auto jetzt ummelden ohne meine Zustimmung (er hat ja alle Papiere mitgenommen)? Soll ich tatsächlich die Anklage zurückziehen?
Vielen Dank

28. August 2012 | 22:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworte:

Sie schreiben, Sie stehen als Eigentümerin im Fahrzeugbrief. Dann ist schon mal eine Sicherungsübereignung ausgeschlossen. Denn dazu müsste der Sicherungsnehmer als eigentümer drinstehen.

Ihr Mann kann deshalb auch da sAuto nicht ummelden, dazu bräuchte er eine Vollmacht des eigentümers. und das sind wie gesagt Sie, Sie stehen ja im Brief.

Von vortäuschen einer Straftat kann keine Rede sein, Sie haben ja nichts falsches gesagt bei der Polizei.

Damit sind Ihr eFragen beantwortet. Etwas anderes ist die Frage, ob sie vielleicht die Anzeige aus dem Grund zurückziehen sollten, weil Sie beide ja immerhin verheiratet sind. Andernfalls müsste man sich die Frage stellen, ob die Ehe nicht scheidungsreif zerrüttet ist. Mein Rat: Sprechen Sie mal mit Ihrem Mann mit dem hziel einer Einigung dergestalt, dass er Ihnen das Auto samt Schlüssel und Papieren zurückgibt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Dietze, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Johannes Dietze

Bewertung des Fragestellers 30. August 2012 | 09:44

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