Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworte:
Sie schreiben, Sie stehen als Eigentümerin im Fahrzeugbrief. Dann ist schon mal eine Sicherungsübereignung ausgeschlossen. Denn dazu müsste der Sicherungsnehmer als eigentümer drinstehen.
Ihr Mann kann deshalb auch da sAuto nicht ummelden, dazu bräuchte er eine Vollmacht des eigentümers. und das sind wie gesagt Sie, Sie stehen ja im Brief.
Von vortäuschen einer Straftat kann keine Rede sein, Sie haben ja nichts falsches gesagt bei der Polizei.
Damit sind Ihr eFragen beantwortet. Etwas anderes ist die Frage, ob sie vielleicht die Anzeige aus dem Grund zurückziehen sollten, weil Sie beide ja immerhin verheiratet sind. Andernfalls müsste man sich die Frage stellen, ob die Ehe nicht scheidungsreif zerrüttet ist. Mein Rat: Sprechen Sie mal mit Ihrem Mann mit dem hziel einer Einigung dergestalt, dass er Ihnen das Auto samt Schlüssel und Papieren zurückgibt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Dietze, Rechtsanwalt
Antwort
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