Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst weise ich darauf hin, dass das Eigentum nicht von möglichen Ausgleichszahlungen abhängig ist, sondern dass die Eigentumsrechte davon losgelöst allein nach der grundbuchrechtlichen Eintragung abhängen. Wird also im Grundbuch das Eigentum allein auf den Mann übertragen, wird er Alleineigentümer auch unabhängig von Zahlungen an die Frau.
Diese wird der Eigentumsumschreibung aber sicherlich nur gegen Zahlung eines Geldbetrages zustimmen.
Nach Ihrem Zahlenwerk wird ein Betrag von 16.000,00 EUR (Wert-Schuldenbelastung, umgerechnet auf den 1/4 Anteil) angemessen sein, wobei dann aber noch das Problem besteht, dass die Frau als Gesamtschuldnerin bei der einen Kreditaufnahme haftet. Insoweit müsste eine Haftungsfreistellung intern erfolgen, sofern die Bank die Frau nicht aus dieser Schuld entlässt.
Die Tatsache, dass der Mann noch einen weiteren Kredit als Alleinschuldner hat, ist deshalb unbeachtlich, da ihm insoweit dann ja das Eigentum zufällt und dieser Kredit als Hypothek auf sein Elternhaus liegen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
26. März 2009
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18:09
Antwort
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