Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Bestehende Verträge
Bei einem Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände, wie z.B. der Kundenstamm, von einer Gesellschaft auf eine andere übertragen.
In der Regel ist für die Übertragung von Verträgen die Zustimmung der Vertragspartner erforderlich, es sei denn, die Verträge enthalten eine Klausel, die eine solche Übertragung ohne Zustimmung erlaubt. Da sich der Sitz des Unternehmens und die Rechtsform ändern, könnte dies als wesentliche Änderung angesehen werden, die eine Zustimmung der Kunden erforderlich macht. Bei einer Änderung der Vertragsparteien oder wesentlichen Vertragsbedingungen die Zustimmung der Kunden notwendig.
2. Datenschutz
Bei der Übertragung von Kundendaten auf ein Unternehmen in einem anderen Staat müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU ist hier relevant, da sie den Transfer personenbezogener Daten in Drittländer regelt. Meiner Ansicht nach ist es erforderlich, die Kunden über die Datenübertragung zu informieren und ggf. deren Zustimmung einzuholen, insbesondere da die Daten in ein Land außerhalb der EU übertragen werden.
Weitere zu beachtende Punkte:
3. Steuerliche Aspekte
Da es sich um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt, sollten die steuerlichen Implikationen sowohl in Deutschland als auch in Zypern sorgfältig geprüft werden. Insbesondere das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern könnte hier relevant sein. Dies besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
4. Rechtliche und regulatorische Anforderungen
Stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowohl in Deutschland als auch in Zypern erfüllt sind. Dies könnte die Registrierung der neuen Gesellschaft, die Einhaltung von Buchführungs- und Berichtspflichten sowie die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen betreffen. Hier sollten Sie einen Anwalt in Zypern konsultiere.
5. Kommunikation mit Kunden
Auch wenn keine formelle Zustimmung erforderlich ist, könnte es sinnvoll sein, die Kunden über die Änderungen zu informieren, um Vertrauen zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
6. Vertragliche Anpassungen: Überprüfen Sie, ob bestehende Verträge Anpassungen erfordern, um den neuen rechtlichen und operativen Rahmen widerzuspiegeln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
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Sehr geehrter Fragesteller,
Zypern ist natürlich Mitglied der Europäischen Union und unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Datentransfer von Deutschland nach Zypern ist daher kein Drittlandtransfer im Sinne der DSGVO (Art. 44 ff. DSGVO).
Es gelten die gleichen datenschutzrechtlichen Standards wie innerhalb Deutschlands.
Zusammenfassung
Verträge:
Zustimmung der Kunden zur Vertragsübernahme erforderlich, sofern keine Übertragungsklausel in den AGB.
Datenschutz:
Keine Einwilligung für Datentransfer nach Zypern erforderlich, aber Informationspflicht nach DSGVO.
Weitere Punkte: Steuerliche, rechtliche und organisatorische Aspekte beachten.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.
Beste Grüße
RA Richter