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Austragung Vorkaufsrecht aus Grundbuch als Vorraussetzung für Eigentümerwechsel

22. August 2020 07:35 |
Preis: 60,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Torsten Vogel

Zusammenfassung

Wie kann ich als Käufer eines Grundstücks ohne Zustimmung des Vorkaufsberechtigten als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden?

Sie müssen den Vorkaufsberechtigten auf gerichtliche Zustimmung zur Löschung des Vorkaufsrechts verklagen. Das Gerichtsurteil ersetzt dann die fehlende Zustimmung des Vorkaufsberechtigten und die notarielle Beurkundung. Mit Vorlage des rechtskräftigen Urteils kann das Grundbuchamt Sie als neuen Eigentümer eintragen. Ein solches gerichtliches Verfahren dauert in der Regel etwa ein halbes Jahr.

Frage:
muss das Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch ausgetragen werden bevor ein neuer Eigentümer eingetragen werden kann?

Hintergrund:
Vorkaufsrecht galt für den ersten Verkaufsfall. Dieses ist nun erloschen, da ihm der Vertrag vorgelegt wurde und er nicht innerhalb von 2 Monaten sein Recht ausgeübt hat. Der Notar sagte uns jetzt aber ohne Löschungsbewilligung geht es nicht weiter, keine Zahlungsaufforderung und keine Eintragung im Grundbuch. Der Vorkaufsberechtigte weigert sich aber die Löschungsbewilligung zu unterschreiben. Wir könnten dies wohl einklagen aber das dauert. Desshalb die Frage ist Austragung bzw Löschung unbedingt nötig um den Kaufvertrag zu vollenden? Oder gibt es einen Weg drumherum?
Hinweis: das Grundstück würde so schnell wie möglich nach Abschluss des Kaufvertrages innerhalb der Familie weitergegeben werden wollen dh es würde eine erneute Grundbuchänderung anstehen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie werden den Vorkaufsberechtigten gerichtlich hinsichtlich seiner fehlenden Zustimmung zur Löschungsbewilligung in Anspruch nehmen müssen.
Das Grundbuchamt trägt sie, ohne die Löschungsbewilligung nicht als neuen Eigentümer ein.

Das Urteil, gerichtet auf Zustimmung zur Löschung des Vorkaufsrechtes, ersetzt hierbei direkt die Zustimmung, es wirkt also wie die fehlende Zustimmung und das Urteil ersetzt auch die erforderliche Form der notariellen Beurkundung.

Ein solches Verfahren sollte in ca. ½ Jahr erledigt sein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. August 2020 | 13:50

Danke für die schnelle Antwort. Wenn wir dies Einklagen müssen, wer übernimmt die Kosten des Verfahrens? Wir oder da wir im Recht sind der Vorkaufsberechtigte?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. August 2020 | 13:54

Grundsatz im Zivilrecht ist, wer verliert zahlt.

Zunächst müssen sie aber mit den Kosten des eigenen Anwaltes und den Gerichtskosten in Vorleistung gehen. Nach Abschluss des Verfahrens schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an in welchem die Höhe der Kosten auf Basis der vom Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung verteilt werden.

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