Sehr geehrter Ratsuchender,
so ganz kann ich dem Vorhaben aber nicht trauen. Ein erhebliches Risiko ist die Besitzerlangung in einem Jahr. Wenn der Verkäufer diese verweigert, wären Sie auch außerhalb eines Mietvertrages auf ein Räumungsklage angewiesen. Das kann bis zu einem Jahr dauern und kostenintensiv sein.
Dann sollte im Notarvertrag zugesichert werden, daß keine Mängel bestehen. Etwaige Mängel sollten ausdrücklich benannt werden und vereinbart werden, in wessen Risikobereich diese Fallen. Dann kann im Notarvertrag auch eine Klausel mit aufgenommen werden, daß für den Fall der NIchträumung eine Schadenspauschale vereinbart wird, bezüglich derer sich der Verkäufer der sofortigen Vollstreckbarkeit unterwirft. Die Summe wäre dann sofort ohne Klage fällig und könnte mit dem Notarvertrag als Urkunde vollstreckt werden.
Die gleiche Klausel kann auch für einen Zustand vereinbart werden, die als ordnungsgemäße Übergabe heute schon für Sicherheit sorgen kann.
Das erhöht den Druck der Räumung, die dann freiwillig erfolgen sollte und verhindert vielleicht einen allzu laxen Umgang mit dem Haus in den letzten Monaten.
MFG
Fricke
Antwort
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