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Aussteuerung Privates Krankentagegeld

| 28. Mai 2013 07:55 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Meine private Krankenversicherung will mich zum 02.08.13 nach 9 Monaten aus dem privaten Krankentagegeld aussteuern, nachdem bei mir in der stationären Behandlung eine BU bezogen auf die letzte Tätigkeit festgestellt worden ist. Ich gehe anschließend in das Arbeitslosengeld 1. Wo bin ich dann krankengeldversichert? Falls ich noch einmal Arbeit in einer anderen Tätigkeit bekommen sollte, gilt dann meine private Krankentagegeldversicherung auch für den neuen Beruf, oder nur für den alten, in dem ich eigentlich BU geschrieben worden bin.
Übrigens werde ich dieses Jahr 60 Jahre alt. Vielen Dank für eine Beantwortung.

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

Wenn Sie in der privaten KV "ausgesteuert" werden, bedeutet dass, dass der Versicherer seinerseits das Krankentagegeld beendet hat.

Nach den üblichen Versicherungsbedinungen muss er Ihnen aber eine Anwartschaftsversicherung einräumen, die meist mit einer Frist von 2 Monaten verbunden ist.

Genaueres regeln die Versicherungsbedingungen, die ich nicht einsehen kann.

Allerdings verhält es sich dergestalt, dass Sie bei Bezug einer BU-Rente kein Krankentagegeld erhalten.

Wenn Ihnen der Versicherer eine Anwartschafsversicherung für KTG anbietet ist dies unabhängig vom Beruf.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.

Bewertung des Fragestellers 28. Mai 2013 | 16:31

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