Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Wenn Sie in der privaten KV "ausgesteuert" werden, bedeutet dass, dass der Versicherer seinerseits das Krankentagegeld beendet hat.
Nach den üblichen Versicherungsbedinungen muss er Ihnen aber eine Anwartschaftsversicherung einräumen, die meist mit einer Frist von 2 Monaten verbunden ist.
Genaueres regeln die Versicherungsbedingungen, die ich nicht einsehen kann.
Allerdings verhält es sich dergestalt, dass Sie bei Bezug einer BU-Rente kein Krankentagegeld erhalten.
Wenn Ihnen der Versicherer eine Anwartschafsversicherung für KTG anbietet ist dies unabhängig vom Beruf.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.
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