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Ausländerecht / Familienzusammenführung / Verischerung

19. Mai 2015 15:02 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Guten Tag,

die Situation ist folgende:

Meine Freundin (sind nicht verheiratet) und unsere gemeinsame Tochter (8 Monate) die schon einen deutschen Pass hat sind im mom noch in Mexiko und meine Freundin hat ein Visum zur Familienzusammenführung von der Botschaft in Mexiko.

Jetzt meine Frage,wenn Sie dann hier ist und das volle Bleiberecht hat,Sie dann automatisch auch Anspruch auf Sozialeistungen sprich Muttergeld,Krankenversicherung etc.hat?





19. Mai 2015 | 17:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

als Ausländerin, die nicht Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU oder der Schweiz ist, hat Ihre Freundin einen Anspruch auf Elterngeld, wenn der Aufenthalt dauerhaft ist.

Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz in Deutschland ist.

Im Falle des dauerhaften Aufenthaltes besteht auch ein Anspruch auch Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung. Automatisch besteht aber keine unentgeltliche Aufnahme. Die Mitgliedsbeiträge sind aber zu tragen.

Sofern von Ihnen keine Übernahme der Lebenshaltungskosten erfolgt ist, kommt auch die Beantragung staatlicher Leistungen in Betracht; darüber wäre dann auch die Krankenversicherung gewährleistet. Das ist aber individuell zu prüfen.

Um eine für Sie konkreter Einschätzung zu erteilen, ist dann die individuelle Situation entscheidend.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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