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Ausgleichszahlung-Hypothek

| 17. Januar 2007 19:55 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Sehr geehrte Damen u Herren
Wie ist der Rechtstand im Falle:
Bin seid fünf Jahren Getrenntlebend,und Wohne in unserm Haus dieses Beiden Partnern zur Hälfte Gehöhrt_Grundbucheintrag.Beide Schuldner..
Wollen uns jetzt Scheiden lassen.
Bezahle alle Hypotheken selbst ab,ohne das meine Getrenntlebende Frau sich daran beteiligt.Hat sich auch nicht weiter Gekümmert was ist mit dem Bezahlen ist
Habe ich ein Recht auf ausgleichszahlung von ihr?? Da ich ja nur ihre Hälfte bewohne,und die andere mir gehört.Eine Rechtsanwältin hat Gesagt dies sei nicht so.
Ich hätte keinen anspruch darauf,da ich ja praktisch in einem Mietverhältniss Wohne
Hab seit dato trennung Belastungen von ca 850€,sie an Miete ca 500€.Auserdem eine Hypo bezahlt von ca 25000€
Ohne sonstige Instandhaltungskosten u Steuern
Oder gibt es Etweiige
Rechtssprechungen in diesen Fällen
Danke Mfg

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Chancen für die Durchsetzbarkeit eines Ausgleichsanspruches stehen schlecht.

Grundsätzlich haben Sie zwar einen Anspruch darauf, dass sich die Frau intern an den Kreditbelastungen hälftig beteiligt. Da Sie jedoch das Haus allein bewohnen, steht Ihrer Frau im Gegenzug ein Nutzungsentschädigungsanspruch dafür zu, dass diese von Ihrem häftigen Hauseigentum ausgeschlossen ist und zur Miete wohnen "muß". Es ist zu bezweifeln, dass dann im Ergebnis noch ein Restanspruch auf "Ausgleich" übrig bleibt.

Die Argumentation Ihrer Anwältin ist für mich jedoch so nicht nachvollziehbar. Ziehen Sie ggf. einen anderern Rechtsbeistand hinzu, um sich weiter beraten zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 17. Januar 2007 | 23:38

Ja danke
Aber die eine hälfte gehört doch mir,und ich nutze nur ihre hälfte.
Ist sie trotz allem fein raus aus der Afähre
obwohl ich alles selbst zahle.
Gut dann werd ich die Zahlungen einstellen und nur noch Zinsen Zahlen ist das eine möglichkeit etwas besser zu Fahren.
Danke und einen Schönen Abend noch.
MFg
Der Fragesteller

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Januar 2007 | 10:24

Gerade für die Hälfte der Frau steht dieser eine Nutzungsentschädigung zu und das in nicht unerheblicher Höhe.

Die Zahlungen auf die offenen Kreditschulden einzustellen ist leider keine gute Idee. Sie und Ihre Frau hafften im Regelfall beide jeder für sich auf die offene Gesamtforderung und die Bank kann sich aussuchen, wen der Schuldner Sie in Anspruch nimmt. Stellen Sie die laufenden Zahlungen ein, wird die Bank Sie kostenpflichtig in Regress nehmen, unabhängig davon, dass auch die Frau daneben in Anspruch genommen kann.

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OK. Muß ich in den sauren Apfel Beißen
Ist aber nicht gerecht,da sie ja Freiwillig auszog und keine Ansprüche gestellt hat.
Danke

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