Sehr geehrter Ratsuchender,
die Chancen für die Durchsetzbarkeit eines Ausgleichsanspruches stehen schlecht.
Grundsätzlich haben Sie zwar einen Anspruch darauf, dass sich die Frau intern an den Kreditbelastungen hälftig beteiligt. Da Sie jedoch das Haus allein bewohnen, steht Ihrer Frau im Gegenzug ein Nutzungsentschädigungsanspruch dafür zu, dass diese von Ihrem häftigen Hauseigentum ausgeschlossen ist und zur Miete wohnen "muß". Es ist zu bezweifeln, dass dann im Ergebnis noch ein Restanspruch auf "Ausgleich" übrig bleibt.
Die Argumentation Ihrer Anwältin ist für mich jedoch so nicht nachvollziehbar. Ziehen Sie ggf. einen anderern Rechtsbeistand hinzu, um sich weiter beraten zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Ja danke
Aber die eine hälfte gehört doch mir,und ich nutze nur ihre hälfte.
Ist sie trotz allem fein raus aus der Afähre
obwohl ich alles selbst zahle.
Gut dann werd ich die Zahlungen einstellen und nur noch Zinsen Zahlen ist das eine möglichkeit etwas besser zu Fahren.
Danke und einen Schönen Abend noch.
MFg
Der Fragesteller
Gerade für die Hälfte der Frau steht dieser eine Nutzungsentschädigung zu und das in nicht unerheblicher Höhe.
Die Zahlungen auf die offenen Kreditschulden einzustellen ist leider keine gute Idee. Sie und Ihre Frau hafften im Regelfall beide jeder für sich auf die offene Gesamtforderung und die Bank kann sich aussuchen, wen der Schuldner Sie in Anspruch nimmt. Stellen Sie die laufenden Zahlungen ein, wird die Bank Sie kostenpflichtig in Regress nehmen, unabhängig davon, dass auch die Frau daneben in Anspruch genommen kann.