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Ausbildungsvertag vor Ausbildungsbegin kündigen

28. Juni 2005 23:51 |
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Vertragsrecht


Hallo,
ich hab folgendes Problem: Ende Mai habe ich eine Zusage für einen dualen Studiengang(Ausbildung+Studium) von einer Firma erhalten und den Vertrag auch prompt unterschrieben. Die Ausbildung beginnt am 01.10.05 und im Ausbildungsvertrag gibt es keine Klausel, die sich auf die Kündigung vor Ausbildungsbegin bezieht. Da ich gestern von einer Firma, die mir mehr Möglichkeit bieten, eine Zusage erhalten habe, möchte ich lieber bei dieser den dualen Studiengang machen.
Kann ich den Ausbildungsvertrag einfach kündigen bzw. was muss ich beachten?

Hoffe auf schnelle Antwort!!
Danke!

Guten Abend,

sofern der Ausbildungsvertrag kein Verbot einer Kündigung vor Beginn der Ausbildung beeinhaltet, können Sie den Verbot auch bereits jetzt kündigen.

Es handelt sich ohnehin eher um ein theoretisches Problem, da Sie nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes ohnehin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Probezeit (die ersten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses)jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Hätte Ihr Vertragsverhältnis also ein Verbot beeinhaltet, so hätten Sie auch am ersten Tag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können.

Sie sollten allerdings erst die Kündigung aussprechen, wenn Sie das neue Ausbildungsverhältnis unterschrieben haben.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

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