Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Aufteilung des Hausstandes

| 1. März 2016 15:47 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


21:45

Guten Tag.
Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Ich möchte den Hausstand teilen. Es wurde von mir eine neue Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine und Möbel in der Ehe angeschafft. Meine Frau sagt, sie hätte diese Geräte vorher auch schon gehabt. Diese sind aber in der Ehe kaputtgegangen und von mir ersetzt worden. Habe ich Anspruch auf die Hälfte der von mir bezahlten Sachen?

1. März 2016 | 17:16

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können eine Verteilung der gemeinsamen Haushaltsgegenstände nach der Trennung verlangen. Ebenso können Sie die Ihnen allein gehörenden Gegenstände herausverlangen. Rechtsgrundlage ist § 1361 a BGB .

Sie sollten eine Gesamtliste mit Bezeichnung der Gegenstände und Angabe des Wertes ( ca. Angaben ) erstellen und notieren, welche Aufteilung Sie wünschen.
Kann eine Einigung nicht erzielt werden, können Sie einen entsprechenden Antrag an das Familiengericht stellen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2016 | 17:22

Hallo. Es geht um die Elektrogeräte. Diese hat meine Frau mit in Ehe gebraucht. Sind kaputt gegangen und von mir neu gekauft worden. Hat sie darauf Anspruch, nur weil sie vorher schon welche hatte?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. März 2016 | 21:45

Nein, ein solcher Anspruch Ihrer Frau besteht nicht.Solche Geräte haben nur eine begrentze Nutzungszeit.Die Ersatzgeräte wurden zur Nutzung durch die Familie während der Ehe angeschafft und gelten als Haushaltsgegenstände, die aufgeteilt werden müssen.

Bewertung des Fragestellers 1. März 2016 | 21:47

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Top Antwort. Vielen Dank

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sascha Steidel »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. März 2016
5/5,0

Top Antwort. Vielen Dank


ANTWORT VON

(775)

Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Grundstücksrecht