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'Aufgeputzte' Identität und Rollenspiel

| 21. August 2019 13:54 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um einvernehmliche sexuelle Handlungen (Chat etc.) zwischen Erwachsenen ohne Verbreitungsabsicht.

Dass mir der nachfolgende Sachverhalte nun peinlich und moralisch verwerflich ist, ist mir bereits klar. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies eine einmalige ziemlich dumme Aktion war und ich noch nie in irgendeiner Weise Probleme mit jemanden hatte, geschweige denn eine Schädigung auslösen wollte.

Ich habe im vergangenen Jahr über die Internetplattform Steam ein Mädchen (damals 20J., nun 21J.) kennengelernt und wir haben uns gut verstanden. Der Kontakt ging weiter über Facebook, Anrufe und Videochats - Dabei habe ich aber dummerweise aus wahrscheinlich mangelndem Selbstbewusstsein ein paar Details verändert. Ich habe meinen Wohnort von DE nach Schweden verlegt, mich von 21 auf 25 Jahre älter gemacht und behauptet ich würde dort als Lehrer arbeiten (Ich habe für diese Dinge allerdings keine Urkunden, Dokumente etc. gefälscht, sowie keine fremden Bilder verwendetet und auch keine Institutionen etc. namentlich genannt. Ich habe ihr gegenüber nur einmal privat behauptet, bei einer Spielefirma mitzuhelfen, was nicht stimmte). Hinzu habe ich den ein oder anderen Freund "erfunden" und über mein Facebook mit ihr geschrieben (quasi behauptet das Handy weitergegeben zu haben, aber selbst getippt)

Das nun größere Problem besteht darin, dass unser Verhältnis irgendwann so tief ging, dass wir miteinander Fantasien in Richtung Rollenspiele geteilt haben. Sie ist zwar noch sexuell unerfahren, hatte aber sich entwickelnde Fantasien mit mir, die sie auch selbst erstellte und mir zukommen ließ. Das hat sich dann eine ganze Weile so weiter gezogen und wir haben diese Geschichten ausgetauscht. Über meine eigenen Erfahrungen hat sie darüber hinaus immer gefragt und wollte neue Dinge hören, sagte zu mir sie möchte die "dunklen Rollenspiele selbst erleben und durchführen" etc. - Nun hat ihre Familie ihr Handy, Laptop und IPad weg genommen und all unsere Chats gelesen. Ihre Tante gab sich als sie aus und versuchte Informationen von mir zu bekommen, welches ich durchschaute und nichts zugab. Gestern dann ein weiteres Gespräch, bei dem sich jemand als sie ausgab und mich als "Kinderficker" beledigte und mir drohte, dass sie mich finden werden und ich dann riesige Probleme bekomme - unter anderem sexuell selbst vergewaltigt werde - Was ja nie ein Thema war???

Meine Lüge kam nun raus - also das ich nicht der bin, für den ich mich ausgab. Jedoch habe ich zu jeder Zeit im Chat immer nachgefragt, ob sie das wirklich möchte und ob sie sich wohl fühlt. Sie stimmte immer zu und zeigte auch Eigeninitiative - Zu einer wirklichen sexuellen Handlung etc. ist es dabei niemals gekommen! Es war alles nur reiner Austausch von diesen Geschichte, sowie eine "Planung" wenn wir etwas in naher Zukunft spielen wollen.

Wie gesagt, die Sache ist mir unglaublich peinlich und es war ein riesen Fehler. Ich war das gesamte Jahr über für sie freundschaftlich auch eine Stütze und habe darüber nie gelogen. Lediglich waren meine Lügen irgendwann so tief, dass ich die Wahrheit nicht mehr sagen konnte. Niemals hatte ich im Sinn sie zu schädigen oder sexuell zu missbrauchen - Das alles ergab sich nur, weil sie diese Rollenspiele und Fantasien auch mochte und Eigeninitiative zeigte - es gab nie ein "höheres" Ziel aus Lügen und Beeinflussung, nur um sie auf irgendeine Weise gefügig zu machen.

Gestern hat mir die Person dann mitgeteilt ( die sich für sie ausgab), dass sie mich angezeigt hätten für (Cyber)-Grooming, sexuelle Belästigung etc und das die Polizei mich jetzt finden würde.

Ich bedanke mich für die Hilfe in diesem Forum und entschuldige mich für den kleinen Betrag - jedoch bin ich lediglich ein Student und kann nicht viel mehr hergeben.

21. August 2019 | 15:38

Antwort

von


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Gerne zu Ihren Fragen:

Abgesehen von der „Aufgeputzten Identität" nebst den Begleitumständen, die als sog. schriftliche (oder mündliche) Lüge strafrechtlich nicht relevant ist, schildern Sie einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen, die allenfalls dann strafbar gewesen wären, wenn die entsprechenden „Schriften" (§ 11 Absatz 3 StGB = z.B. Chatverläufe) von Ihnen „verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" werden sollten.

Dieses zusätzlich notwendige Tatbestandsmerkmal sehe ich vorliegend nicht dadurch erfüllt, dass „ihre Familie ihr Handy, Laptop und IPad weg genommen und all unsere Chats gelesen" haben, wie Sie schreiben.

Sofern tatsächlich eine Anzeige – durch wen auch immer – erfolgen sollte, käme es zunächst darauf an, ob „die Polizei Sie jetzt finden würde".

Das hängt von den it-technischen Voraussetzung ab, ob Sie z.B. Ihre IP-Adresse „geschützt" haben oder nicht.

Vor allem aber auch, ob Staatsanwaltschaft und Polizei einen zureichenden Anfangsverdacht in der Anzeige sehen, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt, was ggf. zu einem Durchsuchungsbeschluss führen könnte. Das wird in der anwaltlichen Praxis häufig ohne Grund sehr gefürchtet. Denn diesen Aufwand wird die Polizei nur betreiben, wenn sie von einem zureichenden Anfangsverdacht ausgeht.

Ansonsten sollten Sie die Dinge gelassen abwarten. Sofern es dennoch zu einem Ermittlungsverfahren käme, jedoch rechtzeitig einen versierten Strafverteidiger mit der Akteneinsicht betrauen und sich bis dahin mit Äußerungen gegenüber wem auch immer strikt zurückhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Bewertung des Fragestellers 23. August 2019 | 00:21

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