Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sobald meine Frau über das Visum D nach Deutschland kommen und sich bei mir melden kann, bekommt sie dann von der Ausländerbehörde sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel?
Nein. Sie bekommt zunächst einen Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 AufethG. Diese wird in der Regel zunächst für ein oder zwei Jahre erteilt. Nach drei Jahren Aufenthalt könnte Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG bekommen, wenn die dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Falls nein, muss ich mit ihr über einen bestimmten Zeitraum in Deutschland gemeldet sein bis sie diesen bekommt oder darf ich auch mit ihr ins EU Ausland ziehen, bzw. ins nicht EU Ausland reisen?
Sie darf in das EU-Ausland reisen, darf dort aber keinen Wohnsitz nehmen, da das deutsche Aufenthaltsrecht von einem Wohnsitz i Deutschland ausgeht. Da Sie Unionsbürger sind bekommt Ihre Ehefrau einen entsprechenden Aufenthaltstitel des jeweiligen EU-Landes in dem sie leben. Wird allerdings spätestens nach Ablauf der Gültigkeit ihres deutschen Aufenthaltstitels diesen nicht verlängert bekommen. Darüberhinaus erlischt der Aufenthaltstitel nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 7 AufenthG, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist oder wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort,
eine kurze Nachfrage zu Reisen ins Nicht-EU Ausland:
Sie könnte also, um ihre Familie zu besuchen, auf die Philippinen reisen, solange sie innerhalb von sechs Monaten wieder nach Deutschland einreist?
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Einreise vor dem Ablauf der sechs Monate ist unproblematisch. Ihre Frau muss lediglich aufpassen, dass bei Wiedereinreise der Aufenthaltstitel sowie der Reisepass noch gültig sind.
Ich hoffe Ihre Frage abschließend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Stadnik