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Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung und Kindesentzug

| 25. Mai 2022 12:11 |
Preis: 90,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,


meine Frau hat mich nun vor ca. 6 Wochen im Streit verlassen.
Ebenfalls hat Sie mich beim Jugendamt und der Polizei wegen Häusslicher Gewalt gemeldet und Angezeigt.

Inzwischen hat Sie zugegeben dass ich Sie nicht geschlagen habe.

Sie ist dann kurz darauf in ein Frauenhaus(110 km entfernt) und hat mir gesagt dass es mich nichts mehr angeht wo meine Kinder sind. Ich habe Ihr über einen Anwalt die Rückkehr in die Wohnung angeboten da ich die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld haben möchte um möglichst Schaden abzuwenden. Daraufhin gab es keine Reaktion erst jetzt kurz vor dem Gerichtstermin will Sie darauf eingehen. ( Allerdings zu einem Termin 10 Tage nach dem Gerichtstermin).

Ebenfalls hat Sie Ihre tel. Nummer gewechselt und mir die Kontaktmöglichkeiten zu den Kindern genommen da mir der Aufenthaltsort nicht bekannt war. Ebenfalls postet Sie öffentlich im Internet dass Ihr die Wohnung aufgrund von Gewalt von mir genommen wurde. Somit habe ich ca. 18 Tage nichts von den Kindern gehört und Sie wurden mir entzogen.

Daraufhin habe ich die Klage im eA zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Jetzt kurz vor der Verhandlung lässt Sie mich Wochenends die Kinder sehen.

Das Jugendamt sowie die Verfahrensdienerin geben in Ihrer Einschätzung an dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich über gehen sollte.

Nach jedem kontakt mit den Kindern droht mir meine Frau mit dem Jugendamt da ich angeblich den Kindern kein Essen gebe usw.

Wie schätzen Sie die Lage im Verfahren ein wenn beide Instanzen befürworten das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich zu übertragen


Vielen Dank für die Rückmeldung



Einsatz editiert am 25.05.2022 13:39:37

25. Mai 2022 | 13:52

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Gleichgültig, welches Problem zwischen Ihnen und der Kindsmutter besteht, wird sich das Gericht bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht am Wohl der Kinder orientieren, wo also die Entwicklung und Versorgung der Kinder am ehesten bzw. besser sichergestellt ist.

Dafür wurde für Ihre Kinder der Verfahrensbeistand bestellt, um die Wünsche Ihrer Kinder in das Verfahren einzubringen. Leider geben Sie nicht an, wie alt Ihre Kinder sind. Generell ist es so, dass der Verfahrensbeistand sich mit den Kindern unterhält, um herauszufinden, wo die Kinder sich wohler fühlen, wo sich Schule/Kindergarten befinden, die Freunde, Hobbies, Großeltern etc.
Das alles wird eine Rolle spielen.

Sicherlich werden Sie verstehen, dass ich eine Entscheidung des Gerichts hier nicht prognostizieren kann. Allerdings sage ich Ihnen aus der Erfahrung heraus, dass dem Rat und der Einschätzung des Verfahrensbeistandes in den meisten Fällen gefolgt wird.

Ich kann Ihnen also nur raten, sich gegenüber dem Verfahrensbeistand und auch gegenüber dem Jugendamt kooperativ zu verhalten.

Sollten sie mit der Entscheidung, die das Gericht treffen wird, nicht einverstanden sein, gibt es immer noch die Möglichkeit der Beschwerde.

Sie sollten also erst einmal abwarten, was der Gerichtstermin ergibt. Und so lange handeln Sie zum Wohle Ihrer Kinder.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.


Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwältin Müller


Rückfrage vom Fragesteller 25. Mai 2022 | 14:00

Sehr geehrte Frau Müller

vielen Dank für die Rückantwort.

die Kinder sind einmal 7 Jahre Alt und 2 Jahre Alt. Die Schule des Großen ist 20 Meter Fußweg entfernt.
Ebenso kommt mir mein Arbeitgeber mit den Arbeitszeiten entgegen sodass ich mich voll kümmern kann.

Meine Tochter hat jetzt ab Januar einen Kita Platz ca. 1.5 Kilometer entfernt. Beide Kinder sind hier voll Integriert.

Die Einschätzung des Verfahrensbeistands besagt dass die Kinder bei mir besser aufgehoben wären.
Zum verfahrensbeistand und Jugendamt besteht positiver Kontakt. Daher kenn ich diese Rückmeldungen von beiden Seiten.

Meine Frau versucht fast täglich mich zu provozieren über Textnachrichten worauf ich nicht eingehe, diese habe ich auch an beide Instanzen weitergeleitet.

Zum Beispiel dass Sie mir die Kinder im Gegenzug für ein Auto Wochenends geben würde.

Natürlich ist man in so einer Situation innerlich angespannt. Deswegen auch hier nochmal die Nachfrage.



Vielen Dank und viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Mai 2022 | 14:04

Guten Tag,

ich kann Sie gut verstehen, kann aber nur raten, sich nicht provozieren zu lassen.
Halten Sie sich an die Absprachen zum Umgang, und warten Sie die Verhandlung ab.
Wenn der Verfahrensbeistand signalisiert hat, dass die Kinder bei Ihnen besser aufgehoben wären, dann wird sich alles zum Guten wenden. Ich drücke Ihnen jedenfalls die Daumen!

Beste Grüße,

RAin Müller

Bewertung des Fragestellers 25. Mai 2022 | 14:07

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