Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Frist?

24. November 2015 19:46 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Krüger-Fehlau

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich habe eine folgende Zusatzvereinbarung mit obocom unterzeichnet:

"Der Kunde (ich) erhält innerhalb von einem Monat nach Freischaltung seines DSL-Anschlusses seine erste Rechnung (vodafone). Diese lässt er uns (obocom) per Mail zukommen. Frist f. Einreichung d. Rechnung: 24 Monate."

Vertragsabschluss mit obocom: 10.2014
Vertragsbeginn mit vodafone: 1.2015
Erste Rechnung von vodafone: 2.2015

Ab wann zählt die Frist von 24 Monaten? Ab dem Vertragsabschluss mit obocom? Oder ab dem Erhalt der ersten Rechnung von vodafone?


Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach dem Wortlaut ist für obocom der Erhalt der ersten Rechnung nach der Freischaltung der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der Frist. Gemäß § 187 Abs. 2 BGB wird dieser nicht mitgezählt. Die Frist beginnt dann also am darauffolgenden Tag und endet gemäß § 188 Abs. 2 BGB nach 24 Monaten.

Ein Beispiel:
Sie haben die erste Rechnung nach der Freischaltung am 15.02.2015 erhalten. Die Frist beginnt dann am 16.02.2015 und endet am 15.02.2017.

Ich würde Ihnen aber anraten, noch einmal bei obocom zu erfragen, ob die Frist tatsächlich in diesem Sinne gemeint ist. So oder so befinden Sie sich jedoch noch innerhalb der Frist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 30. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER