Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Verwendung der von Ihnen erwähnten Software zu Aufnahme von Video- und Audioinhalten aus legalen Streamingdiensten dürfte derzeit, zumindest in Deutschland, erlaubt sein. Nach dem hier einschlägigen § 53 UrhG
gilt nämlich, dass eine Aufnahme für den privaten Gebrauch erlaubt ist. Zulässig sind hiernach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Mikio Frischhut
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90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
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Rechtsanwalt Mikio Frischhut
Sehr geehrter Herr Frischhut,
Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort! Sie haben mir sehr weitergeholfen! Eine Rückfrage bleibt jedoch: Bezieht sich ihre Antwort nur auf den Zustand eines aktiven Abonnements bei den jeweiligen Diensten? Bzw. muss ich die Privatkopien nach Enden meines Abonnements beim jeweiligen Dienst wieder löschen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen gern wie folgt:
Die legale Aufnahme von Video- und Audioinhalten dürfte auch nach Beendigung des Abodienstes legal bleiben, soweit Sie die vorgenannte gesetzliche Regelung beachten.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt