Guten Tag,
ich habe auf Ebay eine Tönungsfolie ersteigert.
Beim auspacken der Folie habe ich festgestellt, das die Folie knicke im Abstand von ca. alle 10 cm aufweist.
Ich habe die Folie beim Verkäufer ( gewerblich) reklamiert und im original Karton( und Zustand) zurück geschickt.
Auf Anfrage meinerseits bekam ich folgende Mail:
Hallo.
Sie haben uns das Set in einem völlig miserablen Zustand
zurückgeschickt.
So haben Sie es von uns nicht erhalten.
Was Sie mit der Folie angestellt haben ist uns zwar schleierhaft, doch
so
schicken wir auf jeden Fall keine Folie raus!!!
Es wurde noch nicht einmal mit der ursprünglich zur Fixierung gedachten
ABG oder der Montageanleitung umrollt sondern lose ins Paket geschoben.
Schalten Sie Ihren Anwalt ein.
Wir werden den Vorgang mit der Folie ebenfalls an unsere Anwälte zur
weiteren Bearbeitung übergeben.
Mit freundlichen Grüßen.
Vertriebsbüro C.Kleinschmidt
Da ich mir keiner Schuld bewusst bin, und die Folie in originaler Verpackung zurück gesendet wurde, so wie ich Sie erhalten habe ( es wurden Fotos von der Folie gemacht)besteht für mich die Frage, ob der Verkäufer nicht verpflichtet ist, mir Ersatz zu liefern.
Kann ich also den Kaufpreis sowie weiter Unkosten( Porto) beim Verkäufer einklagen und besteht da die Chance auf MEIN Recht.
Gruß
Aachen1305
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Verkäufer
nachdem der Verkäufer mit der email deutlich die Nacherfüllung verweigert hat, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Erstattung der Vertragskosten (Porto, Verpackung für Hin- und Rücksendung) verlangen.
Erklären Sie den Rücktritt schriftlich gegenüber dem Verkäufer und setzen Sie im eine Frist zur Zahlung. Wenn der Verkäufer nicht zahlt, können Sie Klage erheben.
Ihre Chancen in diesem Rechsstreit stehen dann gut, wenn Sie den nicht vertragsgemäßen Zustand der Folie beim Erhalt beweisen können. Neben den Fotos wäre es dabei ideal, wenn zusätzlich Zeugen bestätigen können, dass die Folie in beschädigtem Zustand angekommen ist und nicht durch Sie beim Auspacken oder bei der Verarbeitung beschädigt wurde. Falls dieser Beweis nicht möglich ist, besteht ein erhebliches Prozessrisiko.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.