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Arglistige Taeuschung oder Betrug

2. Januar 2006 18:27 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ein Freund hat bei mir Sachen über ein Versandhaus in Höhe von 180€ bestellt und weigert sich nun zu bezahlen.
Desweiteren hat er bei einem Getränkehändler Getränke auf meine Rechnung geholt und versprach diese zu bezahlen(600€)
Auch diesen Betrag weigert er sich bei mir bzw beim Händler zu begleichen.
Er sagte auf wen die Rechnung geht ,der muss bezahlen.Kann ich Ihn dennoch belangen?
Es ist nachweisbar das ich als Frau keine Schuhe in Größe 46 trage(Katalog)und mit Sicherheit keine 25 Kisten Bier im Monat trinke!Ist das eventuell arglistige Taeuschung oder Betrug?Was kann ich tun?

2. Januar 2006 | 18:35

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

sofern der "Freund" mit Ihrem Einverständnis die Sachen gekauft hat, wird er nach Außen hin als Ihr Vertreter aufgetreten sein, so dass die Dritten (Versandhaus, Händler) Sie zu Recht als Vertragspartner ansehen können.

Sie werden dann diesen gegenüber zahlen müssen und nun Ihrerseits das Geld von Ihrem "Freund" ggfs. einklagen müssen.

Hier liegt das Problem darin, dass Sie dieses Verhalten geduldet haben, wobei es gegenüber den Dritten nicht auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem "Freund" ankommt.

Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn FÜR DEN DRITTEN offenkundig gewesen ist (was Sie aber beweisen müssten), dass es sich um ein Rechtsgeschäft Ihres "Freundes" gehandelt hat, so dass die Dritten das Rechtsgeschäft auch tatsächlich mit Ihrem "Freund" abschließen wollten. Diesen Beweis erfolgreich zu führen, könnte aber sehr schwierig werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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