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Arbeitszeugnis ( Zwischenzeugnis )

| 7. September 2009 19:43 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag habe hier einige fragen, habe kuerzlich mein Arbeitszeignis von meinem Arbeitgeber beantragt und behommen bin zur Zeit in einem Catering Unternehmen.

Moechte vorerst wissen ob man sich damit Bewerben kann ?

In dem Zeugnis sind mir selbst ein paar dinge aufgefallen die meines erachten negativ verdeckt negativ auf geführt sind.

zu a) entsprechenden Sorfalt

zu b) Die Qualität seiner Arbeit ist einwandfrei und erledigte diese zu unserer vollen Zufriedenheit.

In der Regel muesste hier stehen zur vollsten Zufriedenheit

Muss zu gleich noch sagen bin bevor ich zu dieser Firma kam 20 Jahre Selbständig im Import/ Export handel tätig gewesen bis zur Wirschaftskrise und hier in diesem Unternehmen läuft viel falsch bzw. der Arbeitgeber Mobt das Personal aber keiner sagt was ist ja klar weil jeder seinen Atbeitsplatz braucht.

Wenn Sie das Zeugnis in der Anwort kurz überarbeiten könnten wäre ich Ihnen dankbar.


Zwischenzeugnis


Herr Max Mustermann geb. am 07.06.19967 ist seid dem 23.03.2009 in unserem Unternehmen als Kuechenmitarbeiter beschäftig.

Eingesetz wird Herr Mustermann vorwiegend im Spül- und Reinigungsbereich.
In einer modernen Groß- und Spülküche ist er als Essens- und Geschirrwagenfahrer für die rechtzeitige Versorgung der Essensausgabe zuständig.

Herr Mustermann ist stets pflichtbewusst und fleißig. Er beherrscht das ihm übertragene Aufgabengebiet gut und verfügt über die geforderten Kenntnisse. Er führt die Aufgaben stets zuverlässig, gewissenhaft und mit der entsprechenden Sorgfalt aus. Die Qualität seiner Arbeit ist einwandfrei und erledigte diese zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegen über Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist einwandfrei.

Wir hoffen das er unserem Unternehmen noch lange erhalten bleibt.

-------------------------
01. September 2009
D Mustermann
Prokuristin

7. September 2009 | 20:02

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage darf ich im Rahmen dieser Ersberatungsplattform unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Das Zeugnis drückt eine Bewertung von befriedigenden Leistungen aus, wenn dort davon die Rede ist, das die Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erledigt worden sind.

Deshalb ist dieses Zeugnis für weitere Bewerbungen nicht sonderlich gut geeignet. Ob Sie einen Anspruch auf ein besseres Zeugnis haben, kann naturgemäß aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Sie sollten aber auf jeden Fall darauf hinwirken ein "gutes" Zeugnis zu bekommen. Hier eine Musterformulierung für eine entsprechend gute Beurteilung:

Herr ... war ein fleißiger Mitarbeiter, der die Fülle seiner Aufgaben stets in kurzer Zeit erledigte. Er führte die Aufgaben immer sorgfältig, zuverlässig und rationell aus. Besonders zeichnete er sich durch übersurchschnittliche Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Vielseitigkeit und Initiative aus. Insgesamt hat er die ihm übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. ( bei sehr guter Leistung: jederzeit zu unserer vollsten Zufriendenheit )

Im übrigen ist der Aufbau des Zeugnisses in Ordnung. Sie sollten darauf achten, dass ihre Tätigkeitsfelder vollständig enthalten sind. Es ist wichtig,dass aus dem Zeugnis ersichtlich ist, welche Tätigkeiten Sie erledigt haben.

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.




Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 7. September 2009 | 20:38

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