ich bin 57 Jahre alt und beziehe seit 1.10.2012 Arbeitslosengeld. Der Anspruch gilt für 18 Monate. Da ich sehr schwer einen neuen Arbeitsplatz finde, beabsichtige ich, mich zum 1.1.2013 selbständig zu machen und mich bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend abzumelden. Insofern würde ich dann auch keine Leistungen mehr beziehen.
Meine Frage:
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ich als Selbständiger keine Einkünfte erziele, durch die ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Es kann sein, dass ich mich nach einer gewissen Zeit wieder arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melde. Bleibt während meiner Selbständigkeit mein Restanspruch auf Arbeitslosengeld erhalten, oder ist dieser dann verloren?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt während der Selbständigkeit erhalten. Allerdings verjährt er gemäß § 161 SGB III
nach vier Jahren.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.