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Arbeitslos und Schulden

| 12. August 2005 10:23 |
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Familienrecht


Beantwortet von


11:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein mann hat die fristlose kündigung erhalten und wie es aussieht durch sein eigenes verschulden. hinzu kommt auch noch, dass sein girokonto über 1.000,00 euro überzogen ist.

nun habe ich in diesem bereich gelesen, dass wenn ein ehepartner überschuldet ist, dass der andere partner dafür "belangt" werden kann.

das problem ist, dass ich mein eigenes girokonto unterhalte und mein mann auch.

muss ich bzw. werde ich zur pflicht gezogen, für das girokonto meines mannes zu tragen?

Mit freundlichen grüßen
M.M.

12. August 2005 | 10:29

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie persönlich können für Schulden des Ehepartners auf dessen persönlichen Konto nur dann in die Haftung genommen werden, wenn Sie dazu irgend etwas in dieser Richtung unterschrieben haben.

Sind die Konten getrennt und haben Sie für das Konto Ihres Mannes keinerlei Zusicherung erteilt oder eine Haftung übernommen, kann die Bank sie nicht belangen.

Sie sollten, um nun ganz sicher zu gehen, die Verträge und Geschäftsbedingungen zur Kontoeröffnung nochmals genau durchlesen.


Ich hoffe, Ihre Angst etwas abbauen zu können.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 12. August 2005 | 10:51

sehr geehrte frau rechtsanwältin,

vielen dank für die schnelle beantwortung!

wie sieht es aus, wenn mein mann lebensmittel einkauft trotz überziehung der schulden? und hinzu kommt noch zahnarztrechnungen.

wir sind beide bei der sparkasse rhein-haardt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. August 2005 | 11:00

Weder für die Lebensmittel, noch für die Zahnarztrechnungen müssen Sie aufkommen, sofern Ihr Mann diese Geschäfte alleine in seinem Namen getätigt hat.

Dass Sie beide bei der gleichen Sparkasse sind, ist ebenfalls unerheblich. Wichtig ist nur, dass Sie nicht für das Konto Ihres Mannes eine Haftung übernommen haben.

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