Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie persönlich können für Schulden des Ehepartners auf dessen persönlichen Konto nur dann in die Haftung genommen werden, wenn Sie dazu irgend etwas in dieser Richtung unterschrieben haben.
Sind die Konten getrennt und haben Sie für das Konto Ihres Mannes keinerlei Zusicherung erteilt oder eine Haftung übernommen, kann die Bank sie nicht belangen.
Sie sollten, um nun ganz sicher zu gehen, die Verträge und Geschäftsbedingungen zur Kontoeröffnung nochmals genau durchlesen.
Ich hoffe, Ihre Angst etwas abbauen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
sehr geehrte frau rechtsanwältin,
vielen dank für die schnelle beantwortung!
wie sieht es aus, wenn mein mann lebensmittel einkauft trotz überziehung der schulden? und hinzu kommt noch zahnarztrechnungen.
wir sind beide bei der sparkasse rhein-haardt.
Weder für die Lebensmittel, noch für die Zahnarztrechnungen müssen Sie aufkommen, sofern Ihr Mann diese Geschäfte alleine in seinem Namen getätigt hat.
Dass Sie beide bei der gleichen Sparkasse sind, ist ebenfalls unerheblich. Wichtig ist nur, dass Sie nicht für das Konto Ihres Mannes eine Haftung übernommen haben.