Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Arbeitgeber existiert im deutschen Recht nicht.
Im Allgemeinen wird als Arbeitgeber derjenige definiert, der Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern aufgrund eines Arbeitsvertrages verlangen kann.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person (z.B. eine GmbH) handelt.
Zwar wurden Ihnen durch den Träger des Altenpflegeheims Kompetenzen eingeräumt, die denen eines Geschäftsführers entsprechen, aber auch ein Geschäftsführer ist letztlich nur Arbeitnehmer der Gesellschaft für die er die Geschäfte führt.
Insofern ist es unerheblich, wie umfangreich die Ihnen übertragenen Kompetenzen waren. Es würde nicht einmal eine Rolle spielen, wenn Sie eigenständig weitere Mitarbeiter hätten einstellen oder bereits eingestellte hätten entlassen dürfen.
Arbeitgeber für alle Angestellten des Altenpflegeheims - und damit auch für Sie selbst - war/ist der Gemeinnützige Verein, der Träger des Pflegeheims ist.
Sie haben also allenfalls Ihren Arbeitgeber vertreten, waren aber zu keinem Zeitpunkt selbst Arbeitgeber sondern auch "nur" Arbeitnehmer.
Sofern bei der Beantwortung Ihrer Frage Etwas offen geblieben ist, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe
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