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Anzeige wegen Betrug erhalten? 17€ Warenwert, was kommt auf mich zu?

14. Juli 2022 11:33 |
Preis: 55,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ich habe einem Mädchen ein Bekleidungsset bei Kleiderkreisel verkauft, allerdings schon im Oktober letzten Jahres, und heute kam zu dem Vorfall Post von der Polizei, Anzeige wegen Betrug, da sie die Ware angeblich nicht erhalten hat.

Die Käuferin hat damals Päckchenversand verlangt und so habe ich es auch versendet, also keine Sendungsnummer zur Verfolgung verhanden. Allerdings habe ich meine Schwester als Zeugin für den Versand, sie war an dem Tag mit mir auf dem Postamt. Ich hatte dann versendet und zwei Tage danach schrieb das Mädchen mir, das Paket ist nicht angekommen, sie will das Geld zurück erstattet bekommen. Ich habe ihr gegenüber darauf verwiesen dass es ein Päckchen war und sie doch noch 1 oder 2 Tage abwarten soll, ansonsten würde ich bei der Post eine Verlustmeldung aufgeben. Wenn diese nicht erfolgreich ist und die Post das Päckchen nicht findet würde ich das Geld erstatten. Das ignorierte sie und danach drohte sie direkt mit Anzeige, die sie dann offensichtlich auch gemacht hat. Nach der Drohung kamen immer wieder komische Nachrichten von ihr, sie will das Geld sofort zurück, dann kamen Nachrichten wo gefragt wurde ob ich es als Brief versendet habe, ob ich denn nicht vielleicht doch eine Woche später versendet habe, es wurden immer wieder Fragen gestellt die gar nicht zum Vorfall passten, denn diese Infos hatte sie aus den vorherigen Nachrichten bereits. Das fand ich sehr kurios, ich hatte dann irgendwann die Vermutung dass das Päckchen sie erreicht hat, ihr die Kleidung einfach nicht passt und sie mit der Behauptung das Geld zurück erlangen will. Ihre Nachrichten hab ich noch 1,2 Mal beantwortet und dann auch ignoriert.

Es handelt sich um 17€ Warenwert, eine Leggings und ein T-Shirt waren in dem Päckchen… Was kommt da auf mich zu? Ich kann den Versand nicht mit Sendungsverfolgung nachweisen, allerdings kann die Käuferin ja genauso lügen. Ist es meinerseits wirklich vorsätzlicher Betrug wenn ich unversichert verschicke, und dann nicht bereit bin das Geld unverzüglich zu erstatten? Ich bin ja Privatverkäuferin, kein Händler.

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

für eine strafrechtliche Verfolgung ist schon ein Anfangsverdacht nötig und für weitere Schritte eine Beweisführung nötig.

Über eine Anzeige werden Sie schriftlich informiert und von der Polizei zur Aussage aufgefordert.

Idealerweise würden Sie dann über einen Anwalt erst einmal Akteneinsicht fordern und dann eine Stellungnahme abgeben, wenn sinnvoll. Hier ist natürlich zu bedenken, dass die Kosten dafür Ihnen zu hoch sind.

Wenn dem so ist, schildern Sie den Sachverhalt genau so wie Sie ihn oben geschildert haben und nennen Namen und Adresse Ihrer Schwester als Zeuge. Diese wird dann entsprechend vernommen.

Ein vorsätzlicher Betrug ist unter Zugrundelegung Ihrer Schilderung nicht gegeben.
Zudem ist auch der Warenwert zu bedenken. Auch bei Betrug gibt es eine Geringwertigkeitsgrenze, bei der eine Strafe ohnehin milder wäre ( falls es eine gäbe).

Für eine Verurteilung müsste zur Überzeugung eines Gerichts feststehen, dass es so war, wie die Anzeige Erstatterin behauptet- das können Sie wohl widerlegen. Gleiches gilt für ein eventuelles vereinfachtes Verfahren, welches über die Staatsanwaltschaft läuft.

Wenn an alledem nichts dran war, können Sie eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung machen.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin


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