sehr geehrter Herr Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt,
die Polizei ermittelt-wie ich Ihren Angaben entnehme- noch.Deshalb bekommen Sie derzeit auch keine schriftliche Nachricht.
Ob derzeit aus polizeilicher Sicht ausreichende Beweise gegen Sie vorliegen,kann von hier aus nicht abschließend beurteilt werden.
Hierzu wäre Einsicht in die polizeiliche Akte erforderlich.
In diesem Zusammenhang wäre es besser gewesen,keine Aussage(wie geschehen)vor der Polizei zu machen,sondern sich statt dessen auf das Ihnen zustehende Aussageverweigerungsrecht zu berufen.
Wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat,muss Sie den
Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiterleiten,welche Ihnen dann weitere Entscheidungen zukommen lässt.
Sofern das Verfahren im Rahmen solcher Entscheidungen dann nicht
mit einer Einstellung (aus Mangeln an Beweisen) endet,sollten Sie einen Anwalt(in)einschalten.
Diese(r) wird zunächst Akteneinsicht beantragen ,und mit Ihnen dann das weitere Vorgehen besprechen.
Auf den Einzelverbindungsnachweisen sind regelmäßig die Nummer des /der Anrufenden und die Zielrufnummern verzeichnet,nicht jedoch der hier maßgebliche Inhalt des jeweiligen Gespräches.
Allerdings kommt die betroffene Person(,also diejenige,welche sich bedroht fühlte)
insoweit,d.h. im Hinblick auf die jeweiligen Gesprächsinhalte , als Belastungszeugin in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
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in diesem
Danke für die Antwort, fürs bessere verständnis d.h ich soll abwarten was da kommt?
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
ja ,ich rate an,abzuwarten,ob und was da kommt und dann zum Anwalt zu gehen.
Vor allem sollten Sie keine weiteren Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen,durch die Sie sich eventuell selbst belasten!
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin