Sehr geehrter Ratsuchender,
als sorgeberechtigter Elternteil, auch wenn das gemeinsame Sorgerecht gegeben ist, haben Sie ein Recht an der Anhörung der Tochter teilzunehmen.
Sie sprechen aber schon an, dass Ihre Tochter, wenn es eine Anzeige gegen diese gibt, nicht zur Anhörung erscheinen muss und das sollte sie auch nicht.
Nun muss aber genau geklärt werden, worum es bei der Anhörung geht, denn Ihre Tochter ist mit 12 Jahren noch nicht strafmündig.
Sie sollten mit der Mutter genau klären, worum es tatsächlich geht.
Sprechen Sie mit der Mutter ab, dass entweder beide Elternteile mitgehen oder keiner und auch die Tochter nicht.
Zudem sollten Sie mit der Polizei klären, wie dieses Vorgehen zu erklären ist.
Was Ihre Rechtsschutzversicherung betrifft, klären Sie bitte ab, ob diese eintritt. Bei vorsätzlichem Handeln geht in der aus den Versicherungsbedingungen hervor, dass diese dann keine Deckungszusage erteilt.
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Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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