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Anzahlung eines PKW

24. Januar 2021 00:08 |
Preis: 50,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Guten Abend,
Ich habe mein Fahrzeug bei ebay Kleinanzeige inseriert und hatte etliche Anfragen zu diesem Fahrzeug.
Lange Rede kurzer Sinn, es kam ein interessent und hat sich das Fahrzeug angeschaut ,probegefahren und war total vom Fahrzeug angetan .
Er bat mir eine Anzahlung zu diesem Fahrzeug worauf ich meinte das ich es nicht brauch er mir es aber trotzdem gegeben hat .
Die Anzahlung Betrug 2000 Euro und der Kaufpreis lag bei 15 tausend Euro.
Ich hatte vor Ort auch eine Hebebühne aber der Käufer wollte das Auto nicht drauf nehmen.
Wir haben kein Vertrag gemacht nur einen Handschlag. Er total verliebt in das Fahrzeug und schreibt mir abends das seiner Frau der Wagen nicht gefällt und er die Anzahlung zurück haben will .
Wie ist jetzt der Sachstand in diesem Fall??

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Sie den Kaufvertrag („Handschlag") nicht durch Zeugen beweisen können, müssen Sie dem Interessenten die Anzahlung zurückzahlen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 24. Januar 2021 | 00:51

Sehr geehrter Vasel ,
Wie haben den Handschlag in einer Werkstatt gemacht in dem noch 5 weitere Personen waren die den Kauf per Handlschlag alle gesehen haben.


Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Januar 2021 | 00:57

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn diese Personen bezeugen können, dass mit dem Handschlag das Auto verkauft wurde, muss der Käufer den Wagen abnehmen und den Kaufpreis (abzgl. Anzahlung) bezahlen.

Sie können ihn entsprechend verklagen. Gern stehe ich als Ihr Bevollmächtigter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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