ich wurde von einem Rechtsanwalt als Geschädigte bei einem Verkehrsunfall vertreten.
Nach meinen letzten Informationen hat die gegnerische Versicherung meinen Anspruch auf Schmerzensgeld abgelehnt. Mit dem Anwalt wurde im Dezember 2007 vereinbart, Klage bei Gericht einzureichen.
Bis heute wurde der Anwalt jedoch nicht tätig. Seit 5 Wochen warte ich nun bereits auf einen Rückruf, obwohl ich zwischenzeitlich schon einige Male nachgefragt habe. Man ignoriert mich einfach!
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie haben mit dem Anwalt einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Wenn Sie weiter eine Sachbearbeitung durch ihn wünschen, sollten Sie ihm schriftlich (ggf. mit Fristsetzung) mitteilen, dass Klage erhoben werden soll und Sie eine umgehende Rückmeldung erwarten. Wenn Sie kein Vertrauen mehr zu ihm haben, können Sie das Mandat kündigen und einen anderen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller21. Juli 2008 | 12:20
Hallo,
noch eine Frage: Haftet der Anwalt auch dafür, wenn mir durch die verspätete Klageerhebung Nachteile entstehen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt21. Juli 2008 | 12:49
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Es ist ggf. möglich, dass Ihnen Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zusteht. Die Beweislast dafür, dass Ihnen infolge der Untätigkeit ein Schaden entstanden ist und der Anwalt schuldhaft handelt, liegt bei Ihnen. Um die Frage abschließend beurteilen zu können, müssten sämtliche Details bekannt sein.