Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie schreiben, dass Sie mit der Gegenseite ein Kompromiss erzielt haben, gehe ich davon aus, dass es zum Vergleich kam, Sie haben also nicht alles bekommen, was Sie ursprünglich mit der Klage wollten. In dem Fall hätte Ihr Anwalt Ihnen erklären müssen, warum Sie nachzugeben haben, entweder, weil er die Sache schlecht geprüft hat (1) und zu viel angeklagt hat oder die Gegenseite hat in der Verhandlung etwas vorgetragen, was Ihr Anwalt nicht wissen konnte und dieser Vortrag war geeignet, Ihre Forderung zu reduzieren (2). Nur im 1. Fall haben Sie realistische Chance, seine Rechnung zu kürzen und zwar so, dass Sie sagen, er hätte weniger einklagen müssen und aus dem geringerem Streitwert seine Gebühren berechnet (d.h. nicht aus dem eingeklagten Streitwert). Sie können dem Anwalt meine Antwort gerne schicken als Begründung für Ihren Einwand gegen seine Rechnung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.03.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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