Sehr geehrter Fragesteller,
gerne will ich Ihre Anfrage beantworten.
Wenn Sie keine Honorarvereinbarung getroffen haben, wie z. B. hier auf Frag-einen-Anwalt, sind € 190 zzgl. € 20 Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte die Obergrenze für Erstberatungen von Verbrauchern.
Die Pauschale kann dabei auch dann beansprucht werden, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten für Telekommunikation niedriger sind.
Aus diesen Gründen ist die Kostennote des Rechtsanwaltes auch, zumindest formell, in Ordnung. Die Zeit, welche die Erstberatung in Anspruch nahm, ist dabei nur von untergeordneter Bedeutung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens O. Gräber
Rechtsanwalt
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