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Antrag Arbeitszeiterhöhung im ö.D.

16. September 2015 17:20 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

(Kein) Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit im ö.D.

Hintergrund:
Ich bin im ö.D. bei einer Stadtverwaltung mit 29,25 Std./Wo. unbefristet beschäftigt. Ich bin alleinerziehend und habe zwei Kinder.
Im Sommer habe ich mich auf eine unbefristete Vollzeitstelle bei einer anderen Stadtverwaltung beworben, die etwas wohnortnäher liegt, habe aber eine Absage bekomme. Während der Bewerbungsphase ist mir bewußt geworden, dass ich zukünftig mehr arbeiten muß, da ich mit meinem monatlichen Gehalt als Alleinerziehende nicht auskomme und meine Reserven sich aufbrauchen.

Im Frühsommer kam es in meinem Regionaldienst bereits zu Stellenveränderungen. Zu diesem Zeitpunkt war mir mein erhöhter Bedarf noch nicht bewußt.

Als ich aus dem Urlaub kam erfuhr ich, dass eine andere Kollegin sich in Teilzeit beruflich verändern und knapp 10 Stunden ab 01.11.2015 oder 01.12.2015 dauerhaft reduzieren wird. Den Antrag wird sie erst in Kürze stellen. Knapp 10 Stunden werden dann unbefristet frei.

Im gleichen Zuge erfuhr ich, dass es die Absprache gibt, dass diese Stunden eine dritte Kollegin übernehmen möchte/soll. Diese Kollegin ist ledig und hat keine Kinder. Sie lebt mit ihrem Freund zusammen der Vollzeit berufstätig ist. Sie hat bereits im Frühsommer mündlich kundgetan, dass sie Vollzeit arbeiten möchte.
Daraufhin habe ich, am 31.08.2015, schriftlich einen Antrag auf Arbeitszeiterhöhung, auf 34 Std./ Wo., an das Personalamt gerichtet, auf dem Dienstweg über Regionaldienstleitung, Fachdienstleitung etc.. Als Begründung habe ich die wirtschaftliche Situation als allerziehende Mutter angegeben.
Der Antrag liegt noch bei der Fachdienstleitung, weil zunächst versucht werden sollte im Regionalteam eine Einigung zu erzielen.
Dies ist nicht gelungen, im Regionalteam gibt es keine Einigung.

Meine Frage:
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Habe ich als alleinerziehende Mutter aus sozialen Gründen Vorang?


Einsatz editiert am 16.09.2015 19:33:14

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

als alleinerziehende Mutter aus sozialen Gründen haben Sie leider keinen Vorrang.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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