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Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Wohngeld?

9. Februar 2006 18:04 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe letzte Woche die Scheidung eingereicht. Mein Mann, meine 2 Kinder (4 und 7 Jahre alt) und ich mußten im Trennungsjahr aus finanziellen Gründen weiter gemeinsam in einer Wohnung leben. Ich bin nicht berufstätig und der Lebensunterhalt wurde die ganze Zeit von einem noch gemeinsamen Konto aus bestritten, daß mein Mann mittlerweile so überzogen hat, daß wir von der Bank, keinen weiteren Überziehungskredit mehr bekommen. Ich habe jetzt selbst ein Konto eingerichtet, auf das das Kindergeld in Zukunft bezahlt werden wird, was aber erst ab nächstem Monat geschehen wird. Der Mietvertrag läuft jetzt auch auf mich, so daß ich nicht weiß, wie ich die Miete für den nächsten Monat begleichen soll, da die Unterhaltshöhe noch nicht festgelegt ist. Kann ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Wohngeld stellen, obwohl ich die Unterhaltshöhe noch nicht weiß und wie schnell kann ich da mit Hilfe rechnen, denn irgendwie muß ich diesen Monat ja meine Kinder versorgen.

9. Februar 2006 | 18:26

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag auf ALG 2 sowie Wohngeld stellen, da dieses Geld erst ab Antragstellung gewährt wird.
Sie müssen aber parallel dazu Ihren Mann schriftlich zur Auskunfsterteilung und zur Unterhaltszahlung auffordern. Die Behörde wird Ihnen dann u.U. einen Vorschuß bezahlen, wobei dann die Ansprüche gegen Ihren Mann auf Unterhaltszahlung auf die Behörde übergehen werden.

Außerdem sollten Sie einen Unterhaltsvorschuß für die Kinder beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Klaus Wille

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