Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich waren Sie verpflichtet, die Arbeitsaufnahme bereits am ersten Tag dem JobCenter zu melden. Sie teilen mit, dies getan zu haben. Deshalb scheint es vorliegend eher ein Beweisproblem zur rechtzeitigen Meldung zu geben. Sie sollten dem JobCenter mitteilen, dass Sie die entsprechenden Unterlagen am (Datum) eingereicht haben. Ggf. können Sie hierfür einen Zeugen benennen oder Sie haben sich sogar eine Kopie gemacht bzw. die Dokumente per Einschreiben geschickt. Sollte Ihnen der Nachweis nicht gelingen, kann es sein, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungsmissbrauch eingeleitet werden wird. Spätestens dann sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Vertretung beauftragen, da dieser auch Akteneinsicht nehmen kann. Es lässt sich dann aus der Akte ersehen, ob die Unterlagen rechtzeitig vorgelegen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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