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Anlage 'U'

3. Mai 2007 14:56 |
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Familienrecht


Guten Tag,

in folgender Sache habe ich verschiedene Ansichten gehört, sodass ich wirklich nicht weiß was richtig ist.

Mein Sachverhalt. Ich möchte, dass meine von mir getrennt lebende Frau für meine Steuererklärung 2006 die Anlage „U“ unterschreibt.
Ich habe schriftlich bestätigt, dass ich alle ihre steuerlichen Nachteile die sie durch ihre Unterschrift auf der Anlage „U“ hätte nach Vorlage des Steuerbescheides und nach Überprüfung vom Steuerberater, ausgleichen werde.
Sie sollte dann damit einverstanden sein, dass bei der Unterhaltsberechnung nicht nur meine Steuererstattung als Einkommen, sondern auch ein Ausgleich des steuerlichen Nachteils, als einkommensmindern angerechnet werden soll.

Sie will ein anderes Schriftstück haben. Es sollen nicht nur alle steuerlichen, sondern auch alle finanziellen (!!!) Nachteile erstattet werden. Außerdem sollte auch der Satz „der steuerliche Ausgleich als einkommensmindern angerechnet“ gestrichen werden.

Was ist nun richtig. Muss ich wirklich alle „steuerlichen“ und „finanziellen“ Nachteile erstatten und kann ich nicht auch einen Ausgleich an meine Frau einkommensmindernd angerechnet bekommen?

Dank im voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

die übliche Formulierung lautet:"...von finanziellen Nachteilen freizustellen..".

Damit sind die finanziellen Nachteile aus dem steuerlichen Nachteil gemeint, aber unter Umständen auch Mehrkosten z.B. beim Steuerberater oder der Krankenversicherung.

Im Rahmen der Unterhaltsberechnung kann natürlich der Ausgleichsbetrag nicht als Ihnen zur Verfügung stehendes Einkommen angesetzt werden.

Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.


Mit freundlichen Grüssen

Oliver Martin
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 4. Mai 2007 | 08:34

Vielen Dank für die schnelle Anwort.
Sie will mir immer vorschreiben wie und was ich zu tun habe, deshalb meine Nachfrage: Muß ich so formulieren, oder sagt meine Schreiben auch aus, dass ich ihre gesamten Nachteile übernehmen werde?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Mai 2007 | 13:18

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie "nur" die steuerlichen Nachteile ersetzen, wäre die genannten sonstigen Nachteile vom Wortlaut her nicht umfasst. Es ist also verständlich, dass eine andere Formulierung gewünscht wird.

Mit freundlichen Grüssen

Oliver Martin
Rechtsanwalt

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