Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Durchsuchung erfüllt den Zweck Beweismittel zu finden. Dafür muss eine Durchsuchung überraschend erfolgen. Wenn Ihnen bereits mitgeteilt wurde, dass gegen Sie ermittelt wird, hatten Sie genügend Gelegenheit Beweise zu vernichten. Somit würde eine Durchsuchung nicht mehr zur Auffindung von Beweisen führen. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass jetzt noch ein Durchsuchung erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Also habe ich das richtig verstanden, dass nach der Vorladung eine Durchsuchung sehr sehr unwahrscheinlich ist? Weil ich dachte dass dies auch nach Vorladung noch möglich ist, gerade bei Auskunfsverweigerung. Liebe Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie haben richtig verstanden. Eine Durchsuchung ist zwar möglich aber unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen