Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Schilderung haben Sie bereits eine Strafanzeige gestellt. Ich gehe davon aus, daß hierbei auch ein Strafantrag (wegen der Körperverletzung) gestellt wurde, ansonsten holen Sie dies bitte umgehend bei der Polizeidienststelle, die den Vorfall aufgenommen hat, nach.
Daneben haben Sie gegen den Nachbarn Ihrer Freundin auch noch einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies umfaßt alle Schäden an Ihrem Eigentum, also etwa die zerbrochene Brille und die zerbrochene Zahnprothese.
Darüber hinaus steht Ihnen auch noch ein Schmerzensgeldanspruch zu, dessen Höhe jedoch davon abhängig ist, welche Verletzungen Ihnen genau zugefügt wurden.
Zur Durchsetzung dieses Schadensersatzanspruchs empfehle ich Ihnen jedoch, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, damit Sie keine Schadensposition übersehen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Einschätzung geholfen zu haben. Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Meisen,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Da es sich hier um einen Hartz-IV-Empfänger handelt, stellt sich nunmehr die Frage nach der Kostenerstattung. Bleibe ich evtl. auf den entstehenden Kosten (Arzt,Rechtsanwalt,RTW-Einsatz, etc.)hängen?....oder muß ich in Vorleistungen treten,um diese dann zivilrechtlich einklagen zu können, was wiederum Kosten hervorruft? (Nutzen-/Kostenabwägung)
Welches Urteil erwartet ihn Ihrer Einschätzung nach? Meine Lebensgefährtin denkt schon laut über Umzug nach, da sie Repressalien erwartet.
Findet der Versuch mich mit der Zaunlatte zu attackieren auch Berücksichtigung?
MfG
und vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
wie das Strafverfahren gegen den Nachbarn Ihrer Lebensgefährtin im Strafmaß ausgehen wird, läßt sich so ohne weiteres nicht beantworten, da dies u.a. auch von eventuellen Vorstrafen etc. abhängt. Der Versuch mit der Zaunlatte ist hierbei selbstverständlich auch zu berücksichtigen, wenn Sie diesen ebenfalls der Polizei mitgeteilt haben.
Hinsichtlich der zivilrechtlichen Ansprüche werden Sie zunächst die Ihnen entstehenden Kosten (etwa für Arzt und RTW-Einsatz, soweit hierfür nicht Ihre Krankenkasse eintritt; Rechtsanwalt, Brillenreparatur etc.) begleichen müssen, da nur Sie der Vertragspartner des Artzes, Rechtsanwalts etc. sind. Sie haben dann einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Nachbarn. Ob Sie diesen bei dem Nachbarn allerdings wirtschaftlich werden durchsetzen können, kann durchaus fraglich sein, dieses Risiko würde bei Ihnen liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt