Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Soweit der Gärtner der Auffassung ist, dass sein "Hauspreis" ohne MwSt. sei, liegt er falsch. In § 1 Absatz 1, Satz 1 der Preisangabenverordnung heißt es:
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
Insoweit hat der Gärtner den Endpreis anzugeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass sein Hauspreis exklusive Umsatzsteuer sei, da er sonst gegen die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit verstößt.
Sie sollten daher den Gärtner darauf hinweisen und um Übersendung einer korrigierten Rechung bitten, die den Angebotspreis inkl. Umsatzsteuer ausweißt und diese dann bezahlen.
Zudem können Sie den Gärtner auf § 10 Absatz 1 Nr. 1 Preisangabenverordnung hinweisen, wonach er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den Preis entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preise nicht vollständig angibt.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Antwort
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