Sehr geehrter Fragesteller,
wenn ich Ihre Schilderung richtig verstehe, ist die Ware ja jedenfalls noch beim Käufer angekommen, so dass die Behauptung, dass diese gar nicht geliefert wurde, vom Tisch sein dürfte.
Ob ein Betrug vorliegt, hängt nun wesentlich davon ab, was Sie in der Beschreibung angepriesen und dann letztendlich geliefert haben. Die von Ihnen verkaufte Ware muss letztendlich Ihrer Beschreibung entsprechen, d.h. Sie können nicht einen "voll funktionstüchtigen Highspeed Komplett Pc" verkaufen, der sich dann als 386er mit defekter Grafikkarte ohne Festplatte entpuppt. Ob hier die Beschreibung ganz wesentlich von der gelieferten Ware abweicht, kann ich anhand Ihrer Beschreibung kaum beurteilen.
Für einen Betrug müssten Sie bewusst eine falsche Beschreibung eingestellt haben, um dadurch ein erheblich höheres Gebot zu erhalten sich damit auf Kosten des Käufers zu bereichern.
Gerade da Sie schon viel "Blödsinn" gemacht haben, würde ich Ihnen empfehlen, statt am Montag zur Polizei zu gehen (dort müssen Sie nicht erscheinen - aber netterweise teilen Sie Ihr Nichterscheinen telefonisch mit), einen Anwalt aufzusuchen, der zunächst Akteneinsicht nimmt und dann die Sache mit Ihnen beurteilen kann. Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Beratungshilfe - dieser deckt allerdings in Strafsachen nur die reine Beratung ab. Sie können sich daher vor Ihrem Anwaltsbesuch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen, so dass Sie die anwaltliche Beratung dann max. 10 EUR kostet.
Wie gravierend die Sache letztlich für Sie ist, wird zum einen von Ihren Vorstrafen, zum anderen aber natürlich auch von der Diskrepanz zwischen Beschreibung (und dem damit verbundenen objektivem Wert der Sache) und tatsächlichem Wert der Sache ab. Möglicherweise entspricht der Artikel auch Ihrer Beschreibung und der Verkäufer hat nur etwas anderes erwartet - dann hätten Sie natürlich nichts zu befürchten (von Ausnahmen wie der berühmten Leerverpackung etc. mal abgesehen).
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers