Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Wenn Sie sich korrekt verhalten haben und keine Adresse vertauscht haben, muss er Käufer die Mehrkosten für die zweite Zustellung tragen. Er hat sich in soweit vertragswidrig verhalten und einen Schaden verursacht, den er zu tragen hat.
Ob im Falle des Widerrufs die Hinsendekosten zu tragen sind, ist umstritten. Das LG Karlsruhe geht davon aus, dass diese ebenfalls der Händler zu tragen hat (wenn keine weiteren Waren bestellt wurden). Allerdings ist nach meinem Kenntnisstand Berufung eingelegt worden und das Urteil nicht rechtskräftig.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt