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Anfrage Garage

| 27. Januar 2022 09:22 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe letztes Jahr im Oktober mein 3 Familienhaus nach 2 jährigem Besitz verkauft. Zu dieser Immobilie gehören ebenfalls 2 Garagen. Das Haus wurde 1982 und die Garagen 1985 erbaut. Jetzt ist ein Nachbar an den Käufer des Hauses herangetreten und meinte, dass ein Teil einer Garage auf seinem Grundstück stände und er dieses ihm jetzt abkaufen müsse. Ebenso müsse er die Notarkosten übernehmen.
In den zwei Jahren meines Besitzes wurde ich auf den Überbau nie angesprochen. Kann man mich dafür haftbar machen bzw. Schadenersatzforderungen stellen? Besteht eine arglistige Täuschung?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
mit freundlichen Grüßen

27. Januar 2022 | 10:30

Antwort

von


(2932)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,


zunächst kommt es auf den notariellen Vertrag an:

Sollte dort ein wirksamer Haftungsausschluss (eigentlich üblich) vereinbart worden sein, würden Sie nur haften, wenn Ihren Arglist nachgewiesen werden kann, oder Sie bestimmte zusätzliche Beschaffenheit garantiert hätten.



Arglist wäre dann anzunehmen, wenn Ihnen der behauptete Überbau bekannt gewesen wäre. Das wird nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung auszuschließen sein, wobei ich auch unterstelle, dass so ein (behaupteter) Überbau auch nicht in Ihrem Ankaufvertragvon vor zwei Jahren aufgeführt worden ist.


Dann aber ist nicht von Arglist auszugehen und im Falle eines vertraglichen Haftungsausschluss wird man Sie dann nicht zur Rechenschaft ziehen können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Ergänzung vom Anwalt 29. Januar 2022 | 10:25

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre unterdurchschnittliche Bewertung ist nicht nachvollziehbar. Nachfragen wurden nicht gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 29. Januar 2022 | 05:44

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Stellungnahme vom Anwalt:

Nachfragen wurden nicht gestellt. Was also nicht ausführlich genug, nicht ganz verständlich oder nicht hilfreich gewesen sein soll, erschließt sich daher nicht so wirklich..

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Januar 2022
4,2/5,0

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(2932)

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