Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Fläche offiziell zum Verkauf ausgeschrieben ist, dann ist der Verkauf an sich wirksam. Ihr Eigentümer kann höchstens prüfen, ob ein Anspruch auf Wegerecht, Schadensersatz oder Unterlassung besteht. Sie sind aber nur der Mieter und können selbst nicht dagegen vorgehen.
Sie können bei dieser Garage den Mietvertrag kündigen oder die Miete mindern, da Sie am ordnungsgemäßen Gebrauch gehindert sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen