Sehr geehrter Fragesteller,
ich danke zunächst für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.
Ich verstehe Ihre Sachverhaltsschilderung so, dass Ihre Frau hauptberuflich für die GbR tätig ist, Sie dagegen nur nebenberuflich. Das Haus gehört Ihnen gemeinsam.
Veranlagungszeitraum 2005, 2006:
Die grundsätzliche Anerkennung als häusliches Arbeitszimmer halte ich für die vorbenannten Jahre unproblematisch. Das Zimmer gehört zum häuslichen Bereich. Ab 2005 sind bei einer nebenberuflichen Nutzung die absetzbaren Kosten jedoch auf EUR 1.250 beschränkt. Bei hauptberuflicher Nutzung sind dagegen die gesamten Kosten absetzbar. Im Ergebnis wird das Finanzamt bei Ihnen lediglich (anteilige) Kosten in Höhe von EUR 675.- anerkennen. Darüber hinaus gehende (das Ergebnis der GbR mindernde) Aufwendungen dürften hinsichtlich Ihrer Einkünfte hinzugerechnet werden. Bei Ihrer Frau wirken sich die (anteiligen) Kosten des Arbeitszimmers dagegen in voller Höhe einkunftsmindernd aus.
Veranlagungszeitraum 2007:
Ab 2007 wird ein Arbeitszimmer lediglich dann anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies bedeutet, dass eine Anerkennung hinsichtlich Ihrer Einkünfte nicht erfolgen wird. Bei Ihrer Frau wird es darauf ankommen, ob sie die Kerntätigkeiten im eigenen Arbeitszimmer verrichtet oder ob Ihr beim Kunden regelmäßig ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Prognose ist hier anhand Ihrer Angaben nicht möglich.
Ich hoffen Ihnen hiermit eine erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt