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Anbieten von eigenen Manuskripten

2. März 2006 09:08 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen u. Herren,

mich würde interessieren, ob ich eigene Manuskripte (also lose Blätter in einer Mappe), in denen ich unsere Erfahrungen mit unserem Hund (spezielle Hunderasse) weitergebe ohne weitere Probleme bei eBay anbieten darf (hinzufügen würde ich gerne eine CD mit Fotos unseres Hundes). Oder gibt es hier irgendwelche Einschränkungen hinsichtlich des Verlagsrechts oder ähnlichem? Ich bin gewerblich angemeldet und würde den Verkauf somit auf gewerblicher Basis durchführen. Darf ich diese Manuskripte auch in der Auktion (Versteigerung) anbieten, oder womöglich nur als Festpreisangebot (wegen des Preisbindungsgesetzes, das beispielsweise für neue Bücher besteht)? Ich gehe davon aus, dass meine Manuskripte urheberrechtlich geschützt sind und somit nicht so ohne weiteres von anderen Personen gewerblich verfielfältigt und weiterverkauft werden dürfen? Oder müsste ich(bzw. darf ich überhaupt?) hierüber einen Vermerk in der eBay-Angebotsseite anbringen?

Vielen Dank für Ihre baldige Rückantwort!

Bea13

2. März 2006 | 09:26

Antwort

von


(1189)
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Web: https://www.kanzlei-roth.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage beantworte ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:

Eine Veräußerung von Artikeln, die von Ihnen als Urheber oder mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht werden, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken, so dass Sie auch Ihre selbst angefertigten Manuskripte und Foto-CD`s bei eBay verkaufen können.

Verlagserzeugnisse (wie Bücher etc.) können dabei der Preisbindung unterliegen, wenn diese geschäftsmäßig an Endverbraucher veräußert werden.
Der Verkauf solcher Erzeugnisse ist rechtlich zulässig mit der Einschränkung, dass der Verkäufer die Preisvorgaben beachten muss und die Erzeugnisse nicht im Rahmen einer Internet-Auktion veräußern darf.

Der Verkauf gebrauchter Bücher ist von dieser Preisbindung nicht umfasst (vgl. Gesetz über die Preisbindung für Bücher - Buchpreisbindungsgesetz, in Kraft getreten am 01.10.2002).

Vor diesem Hintergrund ist der Verkauf Ihrer Manuskripte und Foto-CD`s über eBay rechtlich unbedenklich.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -


info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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