Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Sie sollten sich unbedingt mit dem Sozaildiense des Krankenhauses in Verbindung setzen und dort einen Antrag auf Unterstützungspflege stellen.
Denn der Sozialdienst hat die Aufgabe, die Betreuung der Patienten nach der Entlassung zu übernehmen und dann auch die Betreuung sicher zu stellen.
Die Krankenkasse ist nicht zuständig, eine Betreuung zu benennen.
Ist aber wie bei Ihnen, eine häusliche Betreuung nicht möglich, wird bei der Krankenkasse ein von Ihnen zu stellender Antrag auf Übernahme eines stationären Aufenthalt stattzugeben sein.
Das bedeutet:
Setzen Sie sich unbedingt mit dem Sozialdienst in Verbindung;
kann dort nicht geholfen werden, stellen Sie bei der Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme des stationären Aufenthaltes.
Alles Gute für die beabsichtigte OP.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Frage. Nochmal zum Verständnis: Es darf also nicht für mich zur Bedingung gemacht werden, dass ich nach irgendeiner privaten Begleitperson suche, sondern die zuständigen Stellen - entweder Sozialdienst des Krankenhauses bzw. die Krankenkasse - müssen eine Lösung finden. Habe ich das so richtig verstanden?
Habe die Erfahrung gemacht und auch schon anderweitig mitbekommen, dass manche Ärzte da sehr verständnislos reagieren und die Patienten regelrecht unter Druchk setzen.
Wenn es so gefährlich ist, nach einer Narkose allein zu sein, dann ist es doch nur konsequent, die Patienten eine Nacht im KH zu behalten. Dann kann ich diese Verantwortung doch auch keinem flüchtigen Bekannten aufbürden, der dann auf der Luftmatratze bei mir übernachten müsste, wenn überhaupt jemand bereit dazu ist.
Und diese Klinik damals hat es auch nicht akzeptiert, dass ich mit dem Taxi nach Hause fahre, obwohl ich keine andere Möglichkeit hatte und obwohl ich gesagt habe, das sei für mich kein Problem. Die wollten mir damals die OP verweigern, weil ich ich nun einmal keine Angehörigen mehr habe, und waren nicht bereit, mir eine Lösung anzubieten. Wofür zahlt man Beiträge in die Sozialkassen.
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
das haben Sie richtig verstanden.
Die OP darf Ihnen nicht verweigert werden, weil Sie keine private Betreungsperson haben.
Wenden Sie sich daher an die zuständigen Stellen, dort muss eine Lösung gefunden werden.
Insbesondere der Sozialdienst des Krankenhauses kann dafür Sorge tragen, dass eine Betreuung gefunden werden kann und kann sich dann auch, wegen der Kosten direkt mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Sie sollten aber trotzdem auch direkt bei Ihrer Krankenkasse vorsprechen.
Nochmals alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg