Sehr geehrter Ratsuchender,
in Ihrer Lage wäre ich ein wenig zurückhaltend. Sie haben Leistungen erbracht und abgerechnet und noch kein Geld bekommen. Sie haben Leistungen erbracht und noch gar nicht abgerechnet und damit auch kein Geld bekommen.
Wenn einer was von Ihnen will, will er mehr von Ihnen als Sie von ihm, ein Grundsatz im Leben.
Auf eine Saldenbestätigung besteht kein Anspruch, es ist auch kein Schuldanerkenntnis, auf das sich später der Gegner berufen kann. Aber sie fixieren einen Sachverhalt, ohne die Risiken einschätzen zu können, die der Gegner heute zur Veranlassung nimmt, sich etwas von Ihnen bestätigen zu lassen.
Hier spielen später Interessen eines Insolvenzverwalters eine Rolle, Interessen Dritter spielen mit hinein, ich würde die Saldenbestätigung nicht abgeben.
Der Wunsch dient wohl dem Nachweis zum Saldos eines Kontos / Forderungsbestandes, mit dessen Hilfe Ihre Forderungen und seine Verbindlichkeiten von Ihrem Geschäftspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden soll.
Aber warum? Ich sehe keine Veranlassung hierzu und würde ohne Rechtsnachteile auf dieses Anliegen nicht reagieren, oder eine Antwort aus etwaigen Gründen zunächst zurückstellen, die höflichere Variante.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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