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Als Freelancer: Wie Saldenbestätigung für Kreditoren beantworten?

20. Februar 2022 14:19 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Anwalt/Steuerberater,

Ich bin Freelancer und habe von meinem Vermittler die Aufforderung erhalten, eine beigefügte Salendbestätigung zum 31.12.2021 und 15.01.2022 zu beantworten.

Ich erbringe seit 09/2021 Beratungsleistungen in einem „Endkundenprojekt" des Vermittlers.
Historie:

Leistung im Projekt erbracht und Rechnung gestellt an Vermittler, von diesem aber noch nicht beglichen wegen Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens:
09/2021 + 10/2021 + 11/2021

Leistung im Projekt erbracht, aber noch keine Rechnung an Vermittler gestellt (wegen der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens):
12/2021 + 01/2022

Frage:
a) Da ich ja Leistungen erbracht haben, diese aber noch nicht als Rechnung gestellt habe, was muss ich nun in der Saldenbestätigung angeben? Nur die gestellten Rechnungen oder auch die Rechnungen, die ich noch nicht eingereicht habe (aber eben die Leistungen erbracht habe)?
b) Was ist die Konsequenz, so eine Saldenbestätigung nicht auszufüllen/zurückzusenden?

Vielen Dank!

21. Februar 2022 | 13:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Ihrer Lage wäre ich ein wenig zurückhaltend. Sie haben Leistungen erbracht und abgerechnet und noch kein Geld bekommen. Sie haben Leistungen erbracht und noch gar nicht abgerechnet und damit auch kein Geld bekommen.

Wenn einer was von Ihnen will, will er mehr von Ihnen als Sie von ihm, ein Grundsatz im Leben.

Auf eine Saldenbestätigung besteht kein Anspruch, es ist auch kein Schuldanerkenntnis, auf das sich später der Gegner berufen kann. Aber sie fixieren einen Sachverhalt, ohne die Risiken einschätzen zu können, die der Gegner heute zur Veranlassung nimmt, sich etwas von Ihnen bestätigen zu lassen.

Hier spielen später Interessen eines Insolvenzverwalters eine Rolle, Interessen Dritter spielen mit hinein, ich würde die Saldenbestätigung nicht abgeben.

Der Wunsch dient wohl dem Nachweis zum Saldos eines Kontos / Forderungsbestandes, mit dessen Hilfe Ihre Forderungen und seine Verbindlichkeiten von Ihrem Geschäftspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden soll.

Aber warum? Ich sehe keine Veranlassung hierzu und würde ohne Rechtsnachteile auf dieses Anliegen nicht reagieren, oder eine Antwort aus etwaigen Gründen zunächst zurückstellen, die höflichere Variante.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


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