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24. August 2004 19:06 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Schwester ist vor ca 3 Jahren mit ihrem Freund zusammen gezogen und hat ihren Arbeitsplatz gekündigt. Er ist selbstständig. Sie ist als Gesellschafterin eingetragen.Ich weis nicht zu wieviel Prozent oder den Anteil. Jetzt hat er an der Beziehung keinerlei Interesse mehr.Täglich erzählt er ihr wie unfähig sie sei und das er ihr die Koffer vor die Tür stellen kann wann immer er Lust dazu habe.Sie hat nichts mehr, wenn er sie rausschmeist. Keinen Job, keine Möbel, kein Geld.Sie ist bald 44 Jahre alt und total am Boden zerstört.Ich kann ihr leider nur dadurch helfen, das ich sie am Telefon tröste.Sie hat ihm ihre Lebensversicherung überschrieben und kann dies anscheinend nur mit seinem Einverständnis bei der Vers.Gesellschaft ändern.Das geht so seit 1Jahr.Leider unternimmt sie nichts.Auch wenn ich ihr rate endlich mal irgendwo anzufangen.
Kann er sie einfach vor die Tür setzen?
Was für Rechte hat sie als Gesellschafterin?

24. August 2004 | 19:34

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Rechtssuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich gehe davon aus, daß Ihre Schwester nicht mit dem Mann verheiratet ist.

1. Zunächst können wir nicht vollständig auf alle Fragen eingehen, weil wir u.a. dazu den Gesellschaftsvertrag benötigen. Ihre Rechte hängen u.a. davon ab, was in dem Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

In dem Vertrag steht auch, welchen Anteil Ihre Schwester an der Gesellschaft hat.

Die Frage ist auch, was für eine Gesellschaft vorliegt (GmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, etc).

Als Gesellschafterin kann sie nicht ganz so einfach aus dem Vertrag herausgejagt werden. Entweder gibt es in dem Gesellschaftsvertrag eine "Abfindungsregelung" oder ggf. fehlt diese und dann muß die Gesellschaft auseinandergesetzt werden.
Dies muß Sie überprüfen lassen.

Als Gesellschafterin hat Sie noch verschiedene andere Rechte, z.B. Auskunftsrechte.

Hier kann ich Ihrer Schwester nur dringend (!) raten, sich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages zu machen und zum Anwalt zu gehen. Auch ohne Kopie macht ein Beratungsgespräch Sinn! Nur: Sie muß sich unbedingt mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Sie sollte parallel Informationen über die Vermögenswerte der Firma sammeln (Kontoauszüge, Bilanzen, Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen).

2. Ob Ihre Schwester aus der Wohnung muß, hängt primär davon ab, ob Sie im Mietvertrag steht. Steht Sie im Vertrag, ist dies kein Problem.

Hat Sie keinen Mietvertrag so stellen sich mehrere Fragen.
Die Frage ist u.a., wie lange Sie schon in der Wohnung lebt und ob man davon ausgehen kann, daß Sie im Verhältnis zu Ihrem Freund einen (mündlichen) Untermietvertrag hat. Zahlt Sie z.B. Miete, so ist dies ein Indiz dafür.

3. Ob die Lebensversicherung zurückübertragen werden kann, hängt u.a. davon ab, wer Versicherungsnehmer/in ist. Dazu brauchen wir den aktuellen Versicherungsschein.

Ich kann Ihnen nur dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. Wenn der Freund Ihre Schwester loswerden will, dann wird er vielleicht schon an dem "Rausschmiss" Ihrer Schwester arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Breite Straße 147 - 151
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Telefon: 0221/ 272 4745
Telefax: 0221/ 272 4777
www.anwalt-wille.de
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Rechtsanwalt Klaus Wille

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