Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Widerrufsrecht ist in § 355 BGB
gesetzlich geregelt. Gemäß § 355 Abs. 2 BGB
beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Ein Abweichen durch AGBs ist nicht möglich. Zudem ist in § 355 Abs. 1 S. 2 BGB
geregelt, dass zur für Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt. Es kommt somit nicht auf den Eingang des Widerrufs, sondern nur auf die rechtzeitige Absendung an.
Wenn Sie tatsächlich nachweisen können, dass Sie den Widerruf rechtzeitig abgesendet haben, kann ich Ihnen nicht empfehlen, der geltend gemachten Forderung nachzukommen. Ich würde die Forderung zurückweisen und sodann auf weitere Mahnschreiben nicht reagieren.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Diese Antwort ist vom 28.10.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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