Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.
Vorab weise ich Sie darauf hin, dass durch das Weglassen oder Hinzufügen von Sachverhaltangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung Ihrer Frage anders ausfallen kann. Die Beratung innerhalb dieses Forums kann daher immer nur eine erste rechtliche Orientierung darstellen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie sollten zunächst schriftlich Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufnehmen. Hierbei sollte nochmals erklärt werden, dass die Rechnung falsch war und entsprechend reklamiert wurde. Sie sollten in jedem auf Ihre bereits erfolgte Zahlung hinweisen und auch darauf, dass Sie nach der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEItV) nicht verpflichtet sind, die falsche Rechnung auszugleichen, sondern einen Anspruch auf Erstellung einer korrigierten Abrechnung haben.
Sollte in der Folgezeit dennoch versucht werden die vermeintlichen Ansprüche des Stromanbieters gerichtlich durchzusetzen, sollten Sie bei einem Mahnbescheid binnen der zwei Wochenfrist Widerspruch einlegen, bzw. bei einer Klage selbst oder durch einen Kollegen dem Gericht anzeigen, daß Sie sich gegen die Klage verteidigen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe und verweise auf das einmalige kostenlose Nachfragerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Samens
Rechtsanwältin
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