Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Sie geben an, dass Sie im April 2010 ein Gespräch mit der Versicherung zugestimmt haben zwecks Anpassung der Hausratversicherung. Weiterhin haben Sie mitgeteilt, dass der Vertrag dann geändert wurde. Hier müsste zunächst einmal geprüft werden, ob der Vertrag der von ihnen oder Ihrer Mutter unterschrieben wurde, eine 10 Jahres Frist enthält. Dies kann aus der Ferne ohne eine Prüfung und Einsicht der Unterlagen nicht beurteilt werden.
Auch stellt sich hier die Frage, wenn Ihre Mutter Versicherungsnehmer ist, ob Sie dazu legitimiert waren den Vertrag anzupassen. Eine Kündigung wurde von Ihnen nicht akzeptiert, aber eine Anpassung des Vertrages?
Sofern das stimmt, was die Versicherung Ihnen in dem Schreiben auf die Kündigung mitgeteilt hat, gilt hier folgendes:
Sollten von Ihrer Seite aus oder der Ihrer Mutter ein 10-Jahresvertrag abgeschlossen worden sein, ist dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher).
In diesem Falle, sollte der Vertrag wirklich 10 Jahre laufen, ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf des 3 Jahres kündbar.
Doch hier kann ich Ihnen einen Lichtblick geben.
Versicherungsverträge werden sehr häufig auf 10 Jahre abgeschlossen, meist mit sehr teuren Folgen für den Versicherungsnehmer, da diese manchmal gar nicht mehr in dem Zeitraum benötigt werden. Es besteht jedoch teilweise die Möglichkeit aus Formularverträgen aussteigen zu können.
Durch ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf und der Rückzieher der ARAG Versicherung vor dem Bundesgerichtshof war und ist es möglich, bestehende Versicherungsverträge mit einer 10 Jahres Frist mit Jahresfrist zu kündigen, wenn im Versicherungsformular die Vertragsdauer von 10 Jahren automatisch vorgedruckt ist. Bei einem handschriftlichen Eintrag jedoch, wovon ich bei Ihnen aufgrund Ihrer Überraschung in der o.g. Ausführung nicht ausgehe, ist dies in Form einer solchen Kündigung nicht möglich.
Jedoch gelten auch hier einige Beachtungspunkte:
Versicherungsabschluß vor 1991:
Wenn hier im Antragsformular eine zehnjährige Vertragslaufzeit vorgedruckt war, ist eine Kündigung dieser Verträge unter Einhaltung der 3-Monatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich (u.a. Urteil des BGH IV ZR 379/94
)möglich, auch wenn neben der vorgedruckten zehnjährigen Laufzeit in dem Formular noch weitere Möglichkeiten vorhanden waren um eine Vertragsdauer eintragen zu können.
Was vielleicht in Ihrem Fall auch für Sie sprechen könnte, ist dass wenn ihnen bis spätestens bei der Erhalt der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen und die vorgeschriebenen Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurde, Sie den Vertrag noch bis ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie widersprechen können.
Fazit:
Es sollte geklärt werden, was aus Ihrem Text nicht hervorgeht, ob Sie den Vertrag angepasst haben oder Ihre Mutter. Zudem sollten Sie den Vertrag noch einmal prüfen wann dieser zum ersten mal abgeschlossen wurde und ob Sie für die Anpassung der Hausrat eine neue Versicherungspolice erhalten haben. Hier sollten Sie nachschauen ob Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt wurden. Auch sollten Sie prüfen, ob die 10 Jahre bereits vorgedruckt waren oder von Ihnen oder Ihrer Mutter handschriftlich eingefügt wurden.
Gerne stehe ich ihnen im Rahmen eines Mandates über die Option Direktanfrage zur Verfügung.
Hier können Sie mir den Vertrag zwecks Prüfung übersenden, gerne setze ich mich auch mit der Versicherung in Verbindung und versuche eine Möglichkeit zu finden, dass Sie aus dem Vertrag kommen. Eine Garantie oder auch Stellungsnahme zu den Erfolgsaussichten kann nicht gegeben werden, ohne vorher die Unterlagen begutachtet zu haben.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
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